AboAbonnieren

Belege für HausratsschädenÄrger um Wiederaufbau-Antrag im Kreis Euskirchen

Lesezeit 3 Minuten

Der Sperrmüll türmte sich nach dem Hochwasser schnell meterhoch auf den Straßen.

Kreis Euskirchen – Der Antrag für Wiederaufbau sorgt wieder einmal für Frust. Der Grund ist die sogenannte Hausratpauschale für Privatpersonen. Wie aus einer Mail der Landesregierung hervorgeht, die der Redaktion vorliegt, sei bei der Antragsprüfung aufgefallen, dass bei einer sehr großen Anzahl der eingereichten Anträge, vor allem für die Hausratpauschale, keinerlei Unterlagen hochgeladen worden seien.

In Gesprächen mit Betroffenen sei deutlich geworden, dass die Antragsstellenden davon ausgehen, dass es für die Hausratpauschale keinerlei Belege brauche, schreibt der Koordinierungsstab für die Wiederaufbauhilfe im NRW-Kommunalministerium von Ina Scharrenbach.

Wort „Pauschale“ irritiert

13.000 Euro erhält ein Single-Haushalt. Für den Lebenspartner gibt es zusätzlich 8500 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es weitere 3500 Euro. Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck werden abgezogen.

Irritierend für die Antragssteller ist offenbar das Wort „Pauschale“. Das Ministerium weist in seinem Schreiben darauf hin, dass „auch im Rahmen der Hausratpauschalen die erlittenen Schäden durch eigene Dokumentation nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden müssen.“ Hierzu reiche es in der Regel aus, dass beispielsweise Fotos vom Schaden, eine Beschreibung der in Verlust geratenen Gegenstände, Schriftverkehr mit der Versicherung oder Ähnliches dem Antrag beigefügt werden.

Den Beratern des Kreises, die bei der Antragsstellung helfen, sei bekannt, dass die Schäden am Hausrat in geeigneter Form plausibel gemacht werden müssen, sagt Wolfgang Andres, Pressesprecher des Kreises. Aber auch intern sei man sich einig, dass der Begriff „Pauschale“ irreführend sei. Besser wäre vielleicht „Deckel“ oder „Höchstbetrag“ gewesen, heißt es aus dem Kreishaus. Das Thema habe Landrat Markus Ramers auch im Gespräch mit Ministerin Scharrenbach angesprochen, so Andres.

Bewilligung läuft seit Oktober

Wie das Ministerium noch ein mal bekräftigte: Bei der Hausratpauschale handele es sich um einen Höchstbetrag. Das heißt, dass tatsächlich darüber liegende Schäden am Hausrat leider nicht erstattet werden könnten. Unterhalb der Pauschale gelte immer die tatsächlich nachgewiesene Schadenshöhe.

Nach Angaben des Heimat-Ministeriums sind aktuell rund 5600 Anträge an den Aufbaufonds gestellt worden. Rund 500 Anträge befinden sich davon in der seit dem 1. Oktober aufgenommenen Bewilligung. Im Durchschnitt bewegen sich die Bewilligungen derzeit auf dem Niveau von rund 13 000 Euro. Dass das die Summe der Pauschale ist, sei ein Zufall, so der Sprecher des Ministeriums.

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach Informationen dieser Zeitung hat der überwiegende Anteil einen Antrag wegen Hausratsschäden gestellt. Davon seien ein Viertel mit unzureichenden Informationen und Belegen versehen.

„Da es sich bei den Mitteln für den Wiederaufbau um Steuergelder handelt und keine Verwendungsnachweisprüfung erfolgt, ist eine Überprüfung der Anträge zum Hausrat zwingend erforderlich“, so der Sprecher.

Im Rahmen der Wiederaufbauhilfe ist es nicht die erste Kritik, die laut wurde. Viele Betroffene klagten bereits zuvor über die hohen bürokratischen Hürden im Verfahren. Älteren Menschen stieß bitter auf, dass eine E-Mail-Adresse benötigt wird, um überhaupt einen Antrag stellen zu können.