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Sechs Jahre HaftTroisdorfer vergewaltigt Ehefrau im Schlaf und filmt sie dabei

Lesezeit 3 Minuten
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Der Eingang zum Landgericht in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – „Was das für ein Mensch ist, der so etwas tut“, darüber wollte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff am Dienstag im Urteil kein Wort verlieren. Zu sechs Jahre Haft hat das Bonner Landgericht einen 49-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung seiner widerstandsunfähigen Ehefrau in sechs Fällen sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt.

Der Angeklagte hatte seine Ehefrau, mit der er mehr als 20 Jahre verheiratet gewesen war und mit der er vier gemeinsame Kinder hat, nachts ohne deren Wissen vergewaltigt. Eine Tat, die erschreckt und die zutiefst widerwärtig sei, hieß es im Urteil des Bonner Landgerichts.

Mann stellte Videos auf Porno-Plattform

Denn der Angeklagte habe schamlos ausgenutzt, dass die 46-Jährige unter schweren Schlafstörungen litt und deshalb regelmäßig starke Medikamente nahm, so dass ihr Schlaf besonders tief war. Zudem filmte der 49-jährige seine vielfältigen Übergriffe mit seinem Handy und stellte die Szenen auf einer der größten internationalen Pornoplattformen ein. Wenn die Videos besonders häufig geklickt worden seien, habe es ihn zudem erregt, wie der Angeklagte in einem Chat gestanden hatte.

Die Ehefrau wusste viele Jahre – angeklagt war die Zeit zwischen 2016 und 2018 – nichts von den Vorfällen. Erst als er in einem Streit mit dem Handy nach ihr warf und sie es überprüfte, entdeckte sie darin die Videos.

Sechs Wochen habe sie damit gekämpft, ihren Ehemann anzuzeigen, erzählte Opferanwältin Dagmar Schorn, die die 46-Jährige als Nebenklägerin vertritt. Sechs Wochen, in denen sie nicht schlafen konnte, aus Angst, ihr Mann könnte sie nachts erneut vergewaltigen.

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Im Januar 2020 bat sie eine Freundin, mit ihr zur Polizei zu gehen, sonst werde sie sich umbringen. Da wusste die 46-Jährige noch nicht, was erst die Ermittlungen ans Licht brachten: dass ihr Mann die Videos veröffentlicht hatte. Die Anbieter der Plattform, so Schorn, kontrollierten nicht, was eingestellt werde, Verbrechen inklusive.

In dem Prozess, der bis auf das Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden war, hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit etwas „Anstand gezeigt“, so Reinhoff. Denn der Zeugin, die im Prozess nur kurz gehört wurde, sei damit eine detaillierte Aussage erspart worden.

Ex-Frau verfolgte Prozess mit Tochter in letzter Reihe

Die 46-Jährige war am Dienstag ebenfalls zur Urteilsverkündung gekommen, zusammen mit der ältesten Tochter: fast inkognito, denn sie saß in der allerletzten Reihe im großen Schwurgerichtssaal, in deutlicher Entfernung zu ihrem Ex-Mann, der über das Urteil erkennbar schwer schluckte. Ein Haftbefehl gegen ihn wurde nicht erlassen, die Kammer sah keine Fluchtgefahr.

Tatsächlich war das Urteil noch maßvoll ausgefallen: Denn die Staatsanwältin hatte neun Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf eine milde Strafe gehofft hatte. Zu einer möglichen Revision wollte sich keine Partei äußern.