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In Bonn vor GerichtMann soll Vergewaltigung der Ehefrau ins Netz gestellt haben

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Der Eingang zum Bonner Landgericht (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – Der Name eines PC-Spiels steht in grauen Buchstaben prominent auf dem kurzärmeligen Polohemd des Angeklagten, der schwarze Mundschutz verdeckt ein breites Gesicht mit Dreitagebart: Mehr lernt man von dem Mann, dem vorgeworfen wird, über Jahre seine ahnungslose Ehefrau im Schlaf vergewaltigt und sie dabei gefilmt zu haben, an diesem Morgen nicht kennen.

Denn kaum hatte Klaus Reinhoff, Vorsitzender der 4. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, das Verfahren eröffnet, war es für die Öffentlichkeit auch schon wieder zu Ende.

Landgericht Bonn: Öffentlichkeit von Prozess ausgeschlossen

Die Verteidigung stellte noch vor Verlesung der Anklage den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. Da es in dem Prozess um schwere Sexualstraftaten gehe, bei denen möglicherweise auch eine krankhafte, sexuelle Neigung zur Sprache käme, habe sein Mandant einen rechtlichen Anspruch auf Schutz.

Schon die Vorberichte zu diesem spektakulären Prozess hätten dem 50-Jährigen, der auf freien Fuß ist, sehr geschadet. Nach zehn Minuten wurde dem Antrag entsprochen.

Es ist ein ungeheurer Vorwurf, den der Ankläger dem 50-Jährigen macht: Er soll nicht nur seine widerstandsunfähige Ehefrau zwischen 2016 und 2018 in fünf Fällen vergewaltigt haben, sondern auch ihren „höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen verletzt haben“. Denn der Ehemann soll – so die Anklage – die mit seinem Handy gefilmten Sex-Szenen anschließend auf einer der größten internationalen Pornoplattformen eingestellt haben.

Filme der Vergewaltigung nach Streit entdeckt

Die Ehefrau, eine Mittvierzigerin, ahnte von dem jahrelangen nächtlichen Treiben ihres Lebenspartners nichts: Da sie nachts regelmäßig Schlafmittel genommen hatte, schlief sie wie bewusstlos. Erst im Januar 2020, nach einem heftigen Streit, entdeckte sie zufällig im Handy ihres Mannes die Videos, auf dem sie willenloses Opfer sexuellen Missbrauchs ist.

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Nach der Entdeckung der unfreiwilligen Pornos hatte sie ihren Ehemann angezeigt. Erst durch die Ermittlungen erfuhr sie zudem, dass er die Filme im Netz veröffentlicht hatte. Mittlerweile ist das Paar, das mehr als 20 Jahre verheiratet war, geschieden.

Im Bonner Prozess ist die Ehefrau als Nebenklägerin vertreten. Zum Auftakt jedoch war sie nicht erschienen. In den nächsten Tagen wird sie als Zeugin gehört – hinter verschlossenen Türen.