Ein Rheinbacher wollte am Abend des 19. Juli und am Mittag des Folgetages zwei Spielhallen in direkter Nachbarschaft seiner Wohnung überfallen.
Total schlecht maskiertÜberfälle in Rheinbach gingen schief
„Mein Mandant schämt sich furchtbar“, sagte der Anwalt des 23-jährigen Rheinbachers, Lukas Meurer, nachdem er den Richtern der 16. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ein zwar nicht vollumfängliches aber durchaus weitgehendes Geständnis des 23-Jährigen vorgetragen hatte. Der junge Mann, der optisch so gar nicht dem Bild eines Drogenabhängigen entsprechen will, soll sich eines ziemlich dummen Versuchs der Beschaffungskriminalität schuldig gemacht haben.
Genau genommen geht es sogar um zwei Fälle – der Rheinbacher soll nämlich am Abend des 19. Juli und am Mittag des Folgetages versucht haben zwei Spielhallen in direkter Nachbarschaft seiner Wohnung zu überfallen. Das Wichtigste vorweggenommen: In beiden Fällen scheiterte der Raubversuch bereits im Ansatz. Bei dem mittäglichen Wiederholungsversuch war er sogar derart schlecht verkleidet, dass die Mitarbeiterin den Nachbarn und Stammkunden sofort mit den Worten „Ich kenn dich doch“ begrüßte.
Witzig dürften die Mitarbeiter der Spielhallen die Überfallversuche dennoch sicherlich nicht gefunden haben: Im ersten Fall rückte der Angeklagte mit einem Kumpel nächtens um viertel vor eins in dem Etablissement an und forderte laut Anklage mit gezücktem Messer die Herausgabe von Bargeld. Als das Duo jedoch einerseits bemerkte, dass einer der Mitarbeiter offenbar die Polizei anrief und andererseits ein weiterer Angestellter die beiden Räuber darauf hinwies, dass die Kasse mit einem Zeitschloss versehen sei, traten sie ohne viel Aufhebens sofort den Rückzug an.
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Spontan einen zweiten Überfall unternommen
Er habe Geld zur Finanzierung seiner Drogensucht gebraucht, sagte der reuige Täter dem Gericht. Er habe zwar bereits seit Längerem versucht, der Sucht zu entkommen – zwei Therapien seien aber letztlich leider erfolglos geblieben. Über den ebenfalls erfolglosen Raubversuch habe er sich aber derart geärgert, dass er am nächsten Tag spontan einen weiteren Anlauf in einer benachbarten Spielhalle unternommen habe, so der 23-Jährige vor Gericht. Offenbar war der Mann dort aber quasi Stammgast und hatte kurz vor dem zweiten Überfall auch noch unverkleidet die Lage sondiert.
Dass eine Sonnenbrille und ein Schal ihn nicht ausreichend unkenntlich machen würden, hatte der verhinderte Räuber in den Nachwehen des üppigen Alkohol- und Drogenkonsums der vorausgegangenen Nacht offenbar verdrängt. So hätte es des Einsatzes des Pfeffersprays, das ein weiterer Kunde gegen den 23-Jährigen eingesetzt hatte, möglicherweise gar nicht bedurft, um den Mann erneut zur Flucht zu veranlassen.
Auch bei diesem zweiten Anlauf soll der Angeklagte bewaffnet gewesen sein. Dass er aber bei der ersten Tat ein Messer dabei gehabt haben soll, erinnert er genauso wenig, wie das laut Anklage mitgeführte Multitool aus der Wiederholungstat. Und auch der Name des Mittäters aus dem ersten Versuch blieb unbekannt: Er habe den Mann erst wenige Wochen zuvor kennengelernt und kenne ihn nur beim Vornamen. Mit einem Urteil wird erst im kommenden Jahr gerechnet.