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Im Internet Waren verkauft und nicht geliefertSerienbetrüger aus Rheinbach muss fast vier Jahre in Haft

Lesezeit 3 Minuten
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Wiederholt saß der Angeklagte wegen krummer Dinger in Haft.

Ein 51-jähriger Mann aus Rheinbach musste sich wegen Betrügereien vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er hatte unter anderem im Internet Waren verkauft und nicht geliefert.

Betrügereien bestimmten offenbar das Leben des 51-jährigen Angeklagten. Wiederholt saß er wegen krummer Dinger in Haft, das erste Mal 1999, als er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Jetzt brummte die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts dem Rheinbacher drei Jahre und neun Monate auf. Er wurde des 48-fachen Betrugs für schuldig gesprochen, hinzu kamen Beleidigungen, Bedrohungen und Urkundenfälschungen.

Der Schaden, den der Täter verursacht hatte, liegt nach Berechnungen des Gerichts bei über 12.000 Euro, die er pro forma zurückzahlen soll, aber wohl nicht erstatten kann, weil er über kein Einkommen verfügt: Er hat seinen Lebensunterhalt mit Gaunereien bestritten. So stellte er bei Online-Auktionen Waren zum Verkauf ein, die er gar nicht besaß, etwa eine Espressomaschine, Handy, Koffer oder einen Laubbläser. Das eingenommene Geld steckte er in die eigene Tasche. Nur in einem Fall erstattete er die Vorkasse zurück, weil der Kunde den Käuferschutz der Internetplattform eingeschaltet hatte.

Beleidigung und Bedrohung

Auch der Angeklagte selbst orderte bei Versandhäusern teure Produkte, deren Rechnungen er nicht beachtete. Wenn sich Käufer, die er übers Ohr gehauen hatte, bei ihm meldeten, rastete er aus, beschimpfte und beleidigte sie. Der Angeklagte, so attestierte ein Gutachter, sei eine „emotional instabile Persönlichkeit“ und leide an einer Impulskontrollstörung. In einem Streit um Nebenkosten mit seinem Vermieter in Rheinbach, der ihm gerichtlich mit Räumung gedroht hatte, fälschte der gebürtige Swisttaler den Mietvertrag so, dass nicht er, sondern der Hausbesitzer ihm 6000 Euro Nebenkosten erstatten müsse. Ein Anwalt fiel auf das Schein-Dokument herein und erhob vor dem Amtsgericht Rheinbach Widerklage gegen den Wohnungseigentümer.

Der Betrug fiel auf, so dass der düpierte Rechtsanwalt die Klage zurückziehen musste. Als die Polizei in dem jetzigen Verfahren am 31. August 2020 die Wohnung des Angeklagten durchsucht hatte, zeigte er die Beamten später an, sie hätten seine 11.000 Euro teure Rolex mitgehen lassen. Die Uhr habe er von einer in den USA lebenden Geliebten geschenkt bekommen. Gegen die Polizisten wurde ermittelt, sie konnten aber schnell ihre Unschuld beweisen. Nach einer weiteren Durchsuchung am 13. Oktober 2020 beschuldigte er die Polizisten, sie hätten ihn beim Verlassen des Hauses getreten, so dass er gestürzt sei und sich verletzt habe. Auch das eine Lüge.

Taten unter Einfluss von Drogen begangen

Vor Gericht verteidigte sich der Mann damit, er habe all die Taten unter dem Einfluss von Drogen begangen. Seit Jahren sei er abhängig von Kokain und Marihuana, täglich inhaliere er zehn bis zwölf Joints. Die Kammer glaubte ihm nicht; er habe die Rauschgiftsucht nur behauptet, um statt ins Gefängnis in eine therapeutische Klinik eingewiesen zu werden. Dann die nächste Lüge: Sein Sohn habe all die Taten begangen. Erst spät bequemte sich der Angeklagte zu einem Geständnis. „Das hätten wir uns früher gewünscht“, sagte Kammervorsitzende Stefanie Johann to Settel. Da sie davon ausgeht, dass der Angeklagte weitere Betrügereien begehen werde, blieb der Haftbefehl bestehen. Er habe keine „sicheren sozialen Strukturen“, auch weil seine Ehefrau ihn möglicherweise verlassen könnte. Weil sie ihm für seine Betrügereien ihr Konto zur Verfügung gestellt hatte, saß sie mit auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen sie wurde gegen Zahlung von 3000 Euro vorläufig eingestellt.