Teilweise ohne Straßen und AutosDie nächste städtebauliche Phase in Rheinbach
Rheinbach – Auf dem Pallotti-Areal sollen lediglich das historische Gymnasialgebäude an der Kölner Straße, die unverwechselbare Pallottiner-Kirche und die kleine Marienkapelle im hinteren Teil erhalten bleiben. So sieht es der städtebauliche Entwurf der „ASTOC Architects and Planners GmbH“ aus Köln vor. Das Planungsbüro war als Sieger aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangen, der von den Pallottinern als bisherigen Eigentümern des Areals und den Gebietsentwicklern von Bouwfonds Property Development (BPD) ausgelobt worden war.
Architekt Peter Berner, geschäftsführender ASTOC-Gesellschafter, stellte die Pläne nun in Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Planung und Verkehr vor: Demnach soll ein Teil des Geländes autofrei gehalten werden, zumindest an der Oberfläche. In dem zur Schützenstraße hin gelegenen Abschnitt soll es „Wohnen im Grünen“ geben, ganz ohne Straßen und Autos, lediglich Fußwege sollen hier die Gebäude verbinden. Allerdings gibt es dort unterirdisch eine große Tiefgarage, die von der Schützenstraße aus angefahren wird, und von der die Bewohner mit dem Aufzug direkt in die eigene Wohnung emporfahren sollen.
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Eher in gewohnter Reihenhaus- und Mehrfamilienhaus-Bauweise soll der Teil zwischen der Turnhalle und dem Stadtpark entwickelt werden, wo sich bislang das neuere Schulgebäude des Pallotti-Kollegs befindet. Direkt daneben soll auch ein Kindergarten errichtet werden. Im Mittelpunkt steht jedoch ein urbaner Riegel zwischen dem alten Gymnasialgebäude über die Kirche hinweg bis fast zur Marienkapelle. In diesem Bereich soll eine dreigeschossige Bebauung plus Dachgeschoss in Form von drei hintereinander gereihten, rechteckigen Hofquartieren in unterschiedlicher Ausprägung entstehen. Insgesamt sollen auf dem 51 500 Quadratmeter großen Gelände etwa 285 Wohneinheiten entstehen. Auf Basis des Siegerentwurfs leitete der Ausschuss ein Bebauungsplanverfahren ein, das auch Bauvorhaben auf angrenzenden privaten Grundstücksflächen östlich der Pallottiner-Kirche möglich machen soll.
Befragung der Bevölkerung
Das Verfahren wird beschleunigt weitergeführt, die Öffentlichkeit soll aber aufgrund der herausragenden Bedeutung des Projekts für die Rheinbacher Innenstadt frühzeitig einbezogen werden. Lediglich die fünf Sozialdemokraten im Ausschuss stimmten dagegen, weil das Gremium ihrem Vorschlag nicht folgte, zunächst einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen. In ihm sollte unter anderem eine Quote von 15 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau ebenso festgeschrieben werden wie 300 Stellplätze für Fahrräder.
In engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Pallotti-Areals steht auch die geplante Verwirklichung eines Jugendmedizinischen Zentrums auf der ehemaligen Gärtnereifläche der Pallottiner. Die Pläne hierzu stellte Architekt Nikolaus Decker vom Ingenieurbüro BauWerkStadt (Bonn) am Dienstag ebenfalls im Fachausschuss des Stadtrates vor.
Gravierende Auswirkungen auf Verkehr befürchtet
Das Zentrum soll verschiedene Ärzte und Therapeuten, einen Mehrzweckraum für Veranstaltungen, eine Cafeteria und eine Apotheke vereinen. Dabei ist ein Baukörper mit zwei Etagen und einem ausgebauten Mansardendach geplant. Während die beiden unteren Geschosse ausschließlich mit Praxen belegt werden sollen, sind im dritten auch drei bis fünf Wohnungen vorgesehen. Das Vorhaben besteht aus drei verschiedenen großen Baukörpern, die über verglaste Zwischenteile zu einem L-förmigen Gebäude zusammengefasst werden. Unter dem Gebäude ist eine Tiefgarage mit 33 Pkw-Stellplätzen und 14 Radstellplätzen vorgesehen.
Dazu beschloss der Ausschuss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, allerdings bei sieben Gegenstimmen von SPD und UWG. Beide Fraktionen waren der Ansicht, das in direkter Nachbarschaft zur Pallotti-Kirche geplante Jugendmedizinische Zentrum stehe am falschen Platz und passe besser auf das Pallotti-Areal, und zwar auf die andere Seite in die Nähe des Schützenhauses. An der jetzt geplanten Stelle habe es gravierende verkehrsmäßige Auswirkungen. Die damit verbundenen Belastungen seien nicht zu vertreten. (jst)