Im September 2020 verurteilte das Landgericht Bonn einen Rheinbacher (33) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe. Das Urteil wurde erst im Mai 2021 rechtskräftig. Bis zum Haftantritt soll er sich mehrfach an einer Zwölfjährigen vergangen haben.
Landgericht BonnRheinbacher gesteht sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen
Die Schöffin in Saal 0.14 des Bonner Landgerichts schaute ungläubig erst auf den Angeklagten, dann zur Staatsanwältin, barg ihr Gesicht für Sekunden in den Händen, und als sie wieder aufschaute, machte sie eine Handbewegung, als wolle sie das wegwischen, was sie gerade von der Vertreterin der Anklagebehörde hören musste.
Doch nichts ließ sich wegwischen, diese ungeheure Liste von Vorwürfen setzte sich in die Gehörgänge, drang ins Gehirn und machte einen fassungslos. Es geht um eine Serie von sexuellem Missbrauch, der seit Dienstag vor der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bonn verhandelt wird. Angeklagt ist ein 33-Jähriger aus Rheinbach. Er soll zwischen dem 18. Februar und 22. Juni 2021 ein Kind in 18 Fällen sexuell missbraucht haben, davon zweimal schwer. Zudem soll er dem damals zwölfjährigen Mädchen Filme mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten zugänglich gemacht haben.
Mutter fand im Handy der Tochter die Filme
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat er das Kind, das in Ostdeutschland lebt, am 18. Februar 2021 über Instagram kennengelernt, es habe ihm sein Alter nicht verschwiegen, dennoch habe er das Mädchen über Sex ausgefragt. Nach dem Austausch der Handynummern fand der Kontakt nur noch über WhatsApp statt; deswegen konnte die Polizei später den gesamten Chatverlauf verfolgen. Daraus lässt sich offenbar erkennen, wie manipulativ der Mann mit dem Opfer umgegangen ist.
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Er soll ihr Liebe vorgegaukelt haben, er wolle nur, dass sie „glücklich und zufrieden“ sei. Die Zwölfjährige glaubte ihm und habe angeblich eine Partnerschaft mit ihm gewollt. Der Angeklagte soll das Kind dazu gebracht haben, für ihn nackt zu posieren; auch habe er ihr eindeutige Sexfotos von sich geschickt. Später habe er das Mädchen wiederholt zur Sodomie und sogar zum Inzest mit dem ebenfalls noch minderjährigen Bruder überredet; diese Szenen wurden in Filmchen gepostet, manche nur zehn, andere 30 bis 40 Sekunden lang.
Die Taten soll der Beschuldigte in seiner Wohnung in Rheinbach und von unterwegs während seiner Arbeit als Lastwagenfahrer begangen haben. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Am 30. September 2020 verurteilte ihn die gleiche Kammer des Landgerichts wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte zwischen Februar 2018 und August 2019 seine damals fünf und sieben Jahre alten Kinder im Schlaf und im Bad nackt gefilmt und sie auch berührt.
Verteidiger verliest Einlassung des Angeklagten
Da er Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde das Urteil aber erst im Mai 2021 rechtskräftig; etwa einen Monat später trat er seine Haft in Bochum an. Mit diesem Tag endeten die jetzt angeklagten Übergriffe auf die Zwölfjährige. Weil er ihr mitgeteilt haben soll, er müsse in den Knast, soll sie völlig verzweifelt gewesen sein, so dass die Mutter hellhörig geworden sei und im Handy ihres Kindes die Filme gefunden habe.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen riet dem Angeklagten eindringlich zu einem Geständnis: „Wir werden schon herauskriegen, was da passiert ist.“ Aber ein Geständnis erspare dem Mädchen, dem es „sehr, sehr schlecht geht“, und ihrem Bruder die Aussage. Verteidiger Michael Hakner verlas daraufhin nach einer Sitzungsunterbrechung eine geständige Einlassung seines Mandanten. Aktenzeichen 22KLs 28/22