Ein Gummersbacher ist vom Landgericht Bonn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er eine junge Frau vergewaltigt hatte.
Landgericht BonnNach Vergewaltigung – Gummersbacher zu drei Jahren Haft verurteilt
Vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist ein 30-jähriger Gummersbacher wegen Vergewaltigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richterinnen sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann sich in einer Dezembernacht vor drei Jahren an einer 26-jährigen Frau aus Troisdorf vergangen hat.
Während der Verhandlung flossen Tränen
Opfer und Täter hatten einander über die Dating-App Tinder kennengelernt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Tränen flossen reichlich bei der Verkündung des Urteils – und zwar auf beiden Seiten.
Die 26-jährige Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin aufgetreten war, und der vier Jahre ältere Angeklagte saßen sich vis-à-vis gegenüber, tauschten aber nur wenige verstohlene Blicke aus. Als die Vorsitzende Richterin dann Schuldspruch und Strafmaß verkündete brachen beide spontan in Tränen aus. Man habe den Schilderungen der 26-Jährigen uneingeschränkt Glauben geschenkt, so die Vorsitzende nach insgesamt vier Verhandlungstagen.
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Das Opfer hatte eine Beziehung abgelehnt
Dabei lagen die Schilderungen der beiden Beteiligten, zumindest was die Fakten betraf, gar nicht so weit auseinander. Nachdem der 30-Jährige und die 26-Jährige im Herbst vor drei Jahren ein Tinder-„Match“ hatten, entspann sich zunächst ein mehrere Wochen währender Chat. Es folgten einige Telefonate und offenbar fand man einander sympathisch genug, um ein erstes Treffen zu vereinbaren. Die Initiative sei aber klar von dem Mann ausgegangen, der seinem eigenen Bekunden nach, auf der Suche nach einer festen Beziehung gewesen sei.
Ein erstes Treffen in Gummersbach am Nikolauswochenende brachte dann aber zu Tage, dass die Frau ihre neue Bekanntschaft zwar durchaus nett fand, sexuelle Aktivitäten aber explizit ausschloss. Dennoch kam es zu einem weiteren Treffen, dieses Mal in der Troisdorfer Wohnung der Frau.
Bei diesem Anlass brachte die junge Frau dann klar zum Ausdruck, dass sie eine Beziehung nicht sehe. Dennoch erwiderte sie aber einen Kuss und umarmte den Abgewiesenen zum Abschied.
Im Schlaf kam es zu sexuellen Übergriffen
Nach einer Dreiviertelstunde telefonierten beide dann erneut miteinander und der junge Mann kündigte an, nach Troisdorf zurückzufahren. Als er erneut vor ihrer Türe stand, ließ sie den Mann wissen, dass er sofort wieder fahren könne, falls er nur wegen Sex gekommen sei.
Da der Mann das aber verneinte, stimmte die Frau zu, dass man gemeinsam doch einen Film schauen könne. Dazu legten sich beide auf ihr Bett, die Frau schlief aber nach ihren Angaben bald ein. Als sie aufwachte, spürte sie intime Berührungen und wurde von ihrem Besuch auf dessen Bauch gezogen. In der Folge kam es zu den sexuellen Übergriffen, in denen das Gericht eine Vergewaltigung erkannte.
Der junge Mann hatte angegeben, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass seine Bekanntschaft geschlafen habe. Das sei wenig überzeugend, so die Vorsitzende. Dem Verurteilten sei eindeutig klar gewesen, dass sein Opfer keinen Sex wollte. Ungeachtet des möglicherweise ambivalenten Verhaltens vor der Tat sei die Frau jedenfalls in ihrer Ablehnung sexueller Handlungen nicht ambivalent gewesen.