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Prozess in BonnKönigswinterer Rentner wurde „ausgenommen wie eine Weihnachtsgans“

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Das Portal des Gerichtsgebäudes mit antikisierenden Säulen und dem Schriftzug Landgericht

Am Landgericht Bonn wird gegen einen 58-Jährigen wegen Brandstiftung verhandelt.

Beim Prozess am Landgericht soll geklärt werden, ob ein pflegebedürftiger Rentner von seiner Familie um sein Geld gebracht werden sollte.

Hatten seine Frau und sein Adoptivsohn es nur auf das Geld des wohlhabenden pflegebedürftigen Pensionärs abgesehen? Im Fall der rätselhaften Brandstiftung in einem Einfamilienhaus am Waldrand von Königswinter-Ittenbach hat die Zeugenbefragung interessante neue Fragen aufgeworfen.

Ein 58-jähriger Mann ist angeklagt, im Mai des vergangenen Jahres das von ihm selber bewohnte Haus in dem Königswinterer Höhenort angezündet zu haben, um seinen drohenden Rauswurf aus dem Gebäude zu verhindern. Die Betreuer seines mittlerweile verstorbenen Adoptivvaters, dem das Haus gehörte, wollten laut Anklage die Immobilie verwerten, um die Pflegekosten für den Senior bezahlen zu können.

Witwe des Königswinterers verstrickte sich in Widersprüche

Dessen Witwe wurde nun von den Richtern der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht als Zeugin gehört und die 53-Jährige verstrickte sich bei ihrer Aussage in zahlreiche Widersprüche.

Und dies, obwohl sie gar nicht hätte aussagen müssen: Als Witwe des Adoptivvaters stand ihr zwar – wie das Gericht geprüft hatte – kein Aussageverweigerungsrecht zu. Da gegen die Polin aber wegen Eingehens einer Scheinehe, Steuer- und Versicherungsbetrugs sowie wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, hätte sie als Zeugin schweigen dürfen, um sich nicht selber zu belasten.

Die Frau, die nach ihren eigenen Angaben zwischen Ittenbach und ihrem Heimatort Kolberg an der polnischen Ostseeküste pendelt, zog es aber vor zu reden. Ob die Witwe, die nicht deutsch spricht, tatsächlich einen Lebensmittelpunkt im Rheinland hat, erwies sich nach eingehender Befragung zumindest als sehr fragwürdig. Trotzdem hat sie in Königswinter ihren Hauptwohnsitz angemeldet.

Ihren verstorbenen Ehemann – einen evangelischen Pfarrer im Ruhestand – will die Frau in den Nullerjahren in ihrer Heimatstadt kennengelernt haben. Sie habe damals als Rezeptionistin in einem Hotel gearbeitet, in dem der frühere Geistliche zu Gast war. Im Jahr 2010 habe man geheiratet, drei Jahre zuvor sei der gemeinsame Sohn geboren worden.

Kann es sein, dass der Verstorbene ausgenommen wurde, wie eine Weihnachtsgans?
Die Vorsitzende Richterin

Ob das Kind, das mittlerweile im Grundbuch als Eigentümer der Ittenbacher Immobilie eingetragen wurde, aber tatsächlich von dem Verstorbenen stammt, ist ebenfalls alles andere als sicher. Gegenüber seinen Betreuerinnen, die nach der Witwe ebenfalls als Zeuginnen gehört wurden, soll der Senior sich dahingehend geäußert haben, dass die Ehe niemals „vollzogen“ worden sei. Vielmehr sei sein Adoptivsohn der leibliche Vater des Jungen.

Trotz einer hohen Pension – eine der Betreuerinnen sprach von zirka 5000 Euro – habe das Geld nicht für die Heimkosten gereicht, weil regelmäßige Daueraufträge zu Gunsten von Frau und Kind das Konto immer wieder ins Minus rutschen ließen. „Kann es sein, dass der Verstorbene ausgenommen wurde, wie eine Weihnachtsgans?“, fragte die Vorsitzende Richterin die zweite Betreuerin im Zeugenstand. Das würde sie klar bejahen, antwortete die Frau. Der pflegebedürftige Senior habe wiederholt vergeblich versucht, in sein eigenes Haus zu gelangen. Mit einem Urteil wird Mitte November gerechnet.