Der des Mordes verdächtige 33-Jährige konnte das Gericht in Bonn als freier Mann verlassen. Die Indizien sprachen für den Angeklagten.
Tod einer 90-JährigenBonner Gericht entlässt Mordverdächtigen aus Königswinter aus der Haft
Scheinbar ungerührt und schweigend wie im gesamten Prozess nahm der Angeklagte am Mittwoch die Mitteilung des Schwurgerichtsvorsitzenden Klaus Reinhoff zur Kenntnis: Der Haftbefehl gegen ihn wird aufgehoben. Damit konnte der Mann nach zehn Monaten im Gefängnis am Ende der Verhandlung das Bonner Landgericht als freier Mann verlassen.
Er war angeklagt worden, im Februar eine 90-Jährige in ihrer Wohnung in Königswinter getötet und anschließend beraubt zu haben. Doch die Indizien sprachen in der Beweisaufnahme gegen den Vorwurf der Anklagebehörde, sodass sich die Staatsanwältin am Mittwoch dem Antrag von Verteidiger Martin Kretschmer nicht entgegenstellte, den Haftbefehl fallenzulassen.
Der Angeklagte und die Seniorin wohnten im gleichen Haus in Königswinter
Der Angeklagte und die Witwe wohnten im gleichen Haus, er im Dachgeschoss, sie im Parterre. Sie saßen öfter zusammen und tranken Wein oder Bier, so auch an jenem Abend Anfang Februar, Stunden vor ihrem Sterben. Der mehrfach vorbestrafte 33-Jährige, der nach Angaben der Staatsanwältin „trank, spielte und Drogen nahm“, brauchte dringend 1000 Euro, um Schulden zu bezahlen, doch vergebens bat er die alte Dame um Geld.
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Der Notarzt stellte zunächst einen natürlichen Tod fest, aber Angehörigen fiel in der Wohnung auf, dass etwas nicht stimmte: Ein Fenster stand offen, das außerhalb liegende Bad war entgegen der Gewohnheit der Mieterin nicht abgeschlossen; Geld, Schmuck und die EC-Karte fehlten.
Die Polizei wurde gerufen und richtete eine Mordkommission ein. Der Untermieter mit den Geldsorgen geriet in Verdacht und wurde am 18. Februar festgenommen. Die Kripo beschlagnahmte bei ihm Zigaretten, 300 Euro in bar, drei Ringe und eine Goldkette. Er schwieg zu alledem.
2016 ist der Angeklagte schon einmal verurteilt worden
Rechtsmediziner stellten bei der Obduktion fest, dass die Witwe kurz vor ihrem Tod einen Herzinfarkt erlitten hatte, der aber nicht zwingend zu ihrem Ableben geführt haben müsse. Es gebe allerdings auch keine eindeutigen Indizien für die Annahme der Staatsanwältin, die Frau sei mit einer weichen Bedeckung erstickt worden.
Das Schwurgericht will am 16. Dezember das Urteil verkünden. Es scheint, dass der Angeklagte lediglich wegen Unterschlagung und der Betrügereien mit der Scheckkarte belangt wird.
2016 war der Mann schon einmal verurteilt worden, weil er bei einer Toten eingebrochen war und ein Fernsehgerät geklaut hatte.