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90-jährige Seniorin getötetStaatsanwaltschaft wirft 33-Jährigem aus Königswinter Raubmord vor

Lesezeit 3 Minuten
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Vor dem Schwurgericht in Bonn muss sich ab November ein 33-Jähriger aus Königswinter verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hat einen 33-Jährigen aus Königswinter wegen Raubmords angeklagt. Der Verteidiger des Mannes wundert sich.

Gewaltsam sei die alte Nachbarin ums Leben gekommen, hieß es im März 2024 in Oberdollendorf. Zahlreiche Gerüchte um den Tod der 90-Jährigen kursierten im Ort, nachdem sie am 16. Februar leblos in ihrer Wohnung gefunden worden war.

In den Verdacht geriet sehr schnell ein junger Mann, der in dem Haus wohnte und offenbar regelmäßigen Kontakt zur alten Dame hatte. Wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller auf Anfrage bestätigte, hat die Bonner Staatsanwaltschaft den 33-jährigen Nachbarn jetzt wegen Raubmordes, Urkundenunterdrückung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt.

Ablauf am Tag der Tat in Königswinter noch nicht restlos geklärt

Dass der Nachbar die alte Frau getötet hat, weil er Geld brauchte, da ist sich der Bonner Ankläger sicher. Demnach benötigte der 33-Jährige damals dringend 1000 Euro. Vergeblich habe er zuvor versucht, sich das Geld von anderen Personen zu leihen, heißt es in der Anklage.

Daher soll er den Plan gehabt haben, sich das Geld bei seiner Nachbarin zu holen. Notfalls mit Gewalt, da er gewusst habe, dass sie ihm diese Summe niemals freiwillig geben würde. Was am Tattag genau passiert ist, bleibt rätselhaft.

Auch die Ermittler konnten den Ablauf des Geschehens nicht aufklären. So geht der Ankläger von zwei Szenarien aus: Entweder habe die Getötete dem Nachbarn freiwillig die Tür geöffnet, woraufhin er sie überwältigt und mittels einer weichen Bedeckung der Atemwege getötet haben soll.

Anschließend soll er 300 Euro, die EC-Karte, mehrere goldene Ringe und eine Halskette mitgenommen haben. Oder er könnte unbemerkt in die Wohnung gekommen sein, während die Frau im Badezimmer war. Bei seiner Suche nach Stehlenswertem könnte er von der Getöteten entdeckt worden sein, woraufhin er sie getötet haben soll.

Angeklagter geriet nach Tod der Seniorin schnell in Verdacht

Mit der EC-Karte soll der Angeklagte nach der Tat zehn Zigaretten-Packungen am Automaten gezogen haben. Der Gesamtwert: 91 Euro. Kurz nach der Entdeckung der Leiche war der Verdächtige in der Wohnung seiner Freundin in Sankt Augustin festgenommen worden, wo er zudem ein Armbandmesser (Armband mit einem in der Schließe integrierten Messer) getragen haben soll. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Martin Kretschmer stellt Tötungsdelikt infrage

Rechtsanwalt Martin Kretschmer, der den 33-Jährigen vertritt, wundert sich über die Mordanklage. Denn nach der Obduktion sei keineswegs klar, woran die alte Dame gestorben sei, es habe keine Kampfspuren gegeben. Das Gutachten soll eher von einem Herzinfarkt als Todesursache ausgehen.

Es sei fraglich, so Kretschmer auf Nachfrage, „ob hier überhaupt ein Tötungsdelikt vorliegt“. Dass man eine DNA-Spur des Angeklagten gefunden habe, sei nicht weiter verwunderlich, so der Verteidiger, da die beiden häufiger zusammen gesessen und getrunken hätten. Sein Mandant jedenfalls bestreitet, die alte Frau getötet zu haben.

Der Prozess vor dem Bonner Schwurgericht ist für den November terminiert.