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Vor dem Bonner LandgerichtDachdecker gesteht nach vier Jahren Vergewaltigung in Königswinter

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Eine Frau geht am Eingang des Bonner Landgerichts vorbei.

Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Erst in der Revision bekannte sich der Mann schuldig. Seine Haftstrafe fiel dadurch milder aus als beim ersten Urteil.

Der Vergewaltigungsvorwurf liegt bereits vier Jahre zurück: Im Juni 2020 war eine Abiturientin bei einer Gartenparty im Haus ihrer Eltern sexuell angegangen worden, im aufblasbaren Pool war ein 22-jähriger Dachdecker übergriffig geworden. Bald darauf, am 12. September, begegneten sich die Abiturientin und der Dachdecker zufällig bei einer Geburtstagsfeier wieder. Auf einem Bauernhof in Königswinter soll hinter einem Gülle-Container dann die Vergewaltigung geschehen sein.

Die Straftat wurde angezeigt und landete schließlich vor Gericht, der Angeklagte aber hatte immer bestritten und sich „als Vergewaltiger stigmatisiert“ gefühlt. Die 2. Große Strafkammer jedoch glaubte der jungen Frau, die keinen Grund hatte, ihn grundlos zu beschuldigen, und verurteilte den nunmehr 23-Jährigen im März 2023 zu drei Jahren Jugendstrafe. Darüber hinaus sollte er ein Schmerzensgeld über 15.000 Euro zahlen. Der Vergewaltigungsfall landete jetzt erneut vor dem Bonner Landgericht, er war an eine andere Jugendkammer zurückverwiesen worden.

Verteidigung des Angeklagten hatte Freispruch gefordert und war in Revision gegangen

Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, war in Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gegangen. Mit einem Teilerfolg: An dem Schuldspruch hatten die obersten Richter in Karlsruhe zwar keinen Zweifel, aber an der Begründung hatten sie etwas zu monieren: Im schriftlichen Urteil heißt es, dass bei dem Angeklagten ein erheblicher Erziehungsbedarf in seinem Verhalten zu Frauen bestehe. Aber worauf, so die Frage der Karlsruher Richter, könne das gestützt werden, wenn der junge Mann sich im Prozess vornehmlich „schweigend verteidigt“, also nichts gesagt habe?

Dieser kleine Aspekt solle noch mal überprüft werden. Es wurde ein kurzer Prozess, mit einer großen Überraschung: Denn der Angeklagte, mittlerweile 24 Jahre alt, zeigte sich völlig gewandelt. Erstmalig zeigte er Einsicht und räumte den Vergewaltigungsvorwurf ein. Der Mann, der jahrelang geschworen hatte, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei, der sogar von der Abiturientin initiiert gewesen sein sollte, rückte komplett von seiner Version ab.

Freiwillig zahlte der Dachdecker noch weitere 5000 Euro an sein Opfer

Freiwillig entschuldigte er sich bei dem Opfer, indem er weitere 5000 Euro zusätzlich zu den bereits gezahlten 15.000 Euro an die Geschädigte aushändigte. Damit hat er der einstigen Abiturientin, die er vier Jahre lang als Lügnerin und Denunziantin hingestellt hatte, eine Bürde genommen. Auch wenn es an ihrer Aussage keinen richterlichen Zweifel gab – die 20-Jährige hatte sich noch auf der Party einer Freundin anvertraut –, so war doch die falsche Verdächtigung immer eine große Belastung.

Die 8. Große Strafkammer hat die „erstaunliche Bewegung des Angeklagten in Richtung Einsicht“ gewürdigt: Sie änderte das Strafmaß ab und verurteilte ihn jetzt zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft – mithin sechs Monate weniger als das erste Strafmaß.