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Fahrlässige BrandstiftungKönigswinterer akzeptiert Geldstrafe nach Wohnungsbrand

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Kräfte der Königswinterer Feuerwehr bekämpfen im März 2023 den Dachstuhlbrand in der Straße „Am Speerbaum“.

Das Dach des Wohnhauses in Königswinter-Niederdollendorf wurde bei dem Brand im März 2023 zerstört.

Weil er mit einer Zigarette einen Wohnungsbrand verursacht hat, wurde ein 58-Jähriger vom Amtsgericht verurteilt. Zu Recht, so das Landgericht Bonn.

Bereits aus der Ferne war eine riesige Rauchsäule zu sehen, als am 3. März 2023 gegen 10.40 Uhr der Dachstuhl eines Niederdollendorfer Zweifamilienhauses in Flammen aufging. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot von 80 Einsatzkräften angerückt, unterstützt von zahlreichen Löschgruppen aus der Region.

Fast vier Stunden brauchte es, um das Großfeuer in der Straße „Am Sperrbaum“ zu löschen, aber das gesamte Haus war unbewohnbar geworden. Die Ursache des Brandes, wie durch ein Gutachten vor dem Bonner Landgericht bekannt wurde: Eine nicht sachgemäß gelöschte Zigarettenkippe.

Der 58-jährige Bewohner des Dachgeschosses war bereits vom Amtsgericht Königswinter wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze a 15 Euro) verurteilt worden. Der Angeklagte jedoch hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und versichert, er habe den Brand nicht verursacht: Denn an dem Morgen habe er keine Zigarette geraucht. Und zum Zeitpunkt des Flammenausbruchs sei er nicht mal zu Hause gewesen. Was stimmt, denn als die Löschzüge anrückten, wurde er von den Rettern nicht angetroffen; die Eigentümer des Hauses, ein im Parterre wohnendes Ehepaar, hatte den Rauch entdeckt, sein Haus verlassen und die Feuerwehr alarmiert.

Gutachten widerspricht den Aussagen des Angeklagten aus Königswinter

Ein akribisches Gutachten zur Brandursache, das von der Versicherung eingeholt worden war, offenbarte schließlich die Wahrheit – und widerlegte damit den Angeklagten. Denn der Sachverständige hatte in den Trümmern des großen Feuers und der Löscharbeiten den Brandherd entdeckt, der sich zu Füßen eines großen Sessels im Wohnraum befunden hatte. In diesem großen Sitzmöbel, so sein Rückschluss, muss der Angeklagte „regelrecht gewohnt“ – und vor allem geraucht und den Raum als großen Aschenbecher genutzt haben.

Denn um den zentralen Sessel herum fand der Brand-Ermittler auf dem zerstörten Parkett hunderte Zigarettenkippen, die der Raucher bereits über einen langen Zeitraum achtlos fallengelassen haben musste. Dazwischen wurden auch eine Vielzahl von Feuerzeugen gesichert, aber seltsamerweise kein einziger Aschenbecher. In akribischer Genauigkeit schloss der Gutachter zudem jede andere Brandursache aus: Es habe keine Explosion, auch keine Schäden an Stromkabeln gegeben. Und eben auch keinen Hinweis auf ein absichtlich gelegtes Feuer.

Nach dieser „exzellenten Expertise“ stand für den Bonner Berufungsrichter außer Frage, dass eine brennende Zigarettenkippe den Großbrand ausgelöst hat. Er riet dem Angeklagten dringend, seine Berufung zurückzuziehen: „Mit der Geldstrafe sind Sie noch glimpflich davon gekommen.“ Daraufhin zögerte der Angeklagte nicht lange und erklärte sich mit der Geldstrafe einverstanden. Immerhin hatte er fahrlässig einen Brandschaden von 400.000 Euro verursacht. Die wurde zwar von der Versicherung übernommen, aber auf dem Mietausfall bleiben die Vermieter sitzen.