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Windkraft in BornheimZwischen Bezirksregierung und Kommune weht weiter ein rauer Wind

Lesezeit 5 Minuten
Ein Solarfeld reflektiert vor Windkraftanlagen die Sonnenstrahlen.

Ein Solarfeld reflektiert vor Windkraftanlagen die Sonnenstrahlen.

Der vor Monaten entbrannte Konflikt über die Bornheimer Windenergie-Konzentrationszonen zwischen der Stadt Bornheim und der Bezirksregierung Köln schwelt weiter.

Knackpunkt sind die geplanten Windräder auf dem Villerücken. Dort könnten sich deutlich mehr Räder drehen, als ursprünglich von der Politik beschlossen. So will es weiterhin die Bezirksregierung Köln, wie sie in einer Videokonferenz mit der Stadt am Montag zum „Regionalplan Köln - Teilplan erneuerbare Energien“ signalisierte. Bornheim behält sich nun rechtliche Schritte vor. Der Landschafts-Schutzverein (LSV) kündigte gegen die Pläne „massiven Widerstand“ an.

Im Fokus des Gesprächs vorgestern standen die Flächen, die in Bornheim für Windenergieanlagen vorgesehen sind. Zunächst musste aber die Bezirksregierung einen Irrtum einräumen und kündigte an, dass die Windenergiekonzentrationszone im Rheintal als Windenergiebereich nun doch in den Vorentwurf des Teilregionalplans aufgenommen werden kann. Entgegen einer früheren Ansicht der Bezirksregierung gefährden die 246 Meter hohen geplanten Windräder im Rheintal nämlich nicht den Status des UNESCO-Weltkulturerbes der Brühler Schlösser. Dies hatte eine gutachterliche Kulturverträglichkeitsprüfung der Firma REA Düren, die zwischen Sechtem und Wesseling den Windpark realisieren möchte, ergeben. Die ausgewiesene Fläche im Rheintal zwischen Sechtem und Wesseling ist 156,3 Hektar groß. Für „unterschiedliche Sichtweisen“ zwischen den beiden Akteuren sorgt jedoch die Ansiedlung von Windrädern auf dem Villerücken, so Bornheims Bürgermeister Christoph Becker (parteilos).

5,1 Prozent der Stadtfläche

Die Hintergründe erläuterte der LSV-Vorsitzende Michael Pacyna: Die 2023 nach jahrelangen Diskussionen in den Fachgremien politisch beschlossenen städtischen Konzentrationszonen stellen für die Windenergie 5,1 Prozent des Stadtgebietes zur Verfügung. Da die Bezirksplanungsbehörde die Konzentrationszone in der Rheinebene bisher nicht dem Flächenanteil zugerechnet hatte, den Bornheim für die Windenergie zur Verfügung stellen muss, wies die Bezirksregierung auf der Ville zusätzliche Bereiche außerhalb der dortigen Konzentrationszone aus, kam dabei aber nur noch auf eine Gesamtfläche von 4,75 Prozent. Daher brachte die Bezirksregierung auf dem Villerücken bei Merten weitere Flächen ins Spiel. Da nun aufgrund der Expertise der REA die Fläche in der Rheinebene angerechnet werden muss, fordern Stadt und LSV die Bezirksregierung auf, die ins Spiel gebrachten Ersatzflächen zurückzunehmen.

Dies werde aus Köln aber abgelehnt: „Mit der fadenscheinigen Begründung, diese Erweiterung sei erforderlich, um das Gesamtziel für die Windenergie im Regierungsbezirk zu erreichen, sollen jetzt sogar 8,76 Prozent der Bornheimer Stadtfläche geopfert werden“, kritisierte Michael Pacyna. Bornheim gehöre damit zu den zehn am stärksten belasteten Kommunen im gesamten Regierungsbezirk: „Das werden wir auf keinen Fall mitmachen! Unser Freiraum darf nicht dafür geopfert werden, dass andere Gemeinden keine oder nur zu geringe Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen. Wir kündigen massiven Widerstand an“, so Pacyna.

Auch Becker kritisierte die Haltung der Bezirksregierung deutlich: „Es ist gut und richtig, dass die Bezirksregierung unsere Windkraftkonzentrationszone in der Rheinebene in die Planungen übernimmt, wir bestehen aber weiterhin auf unserer Forderung, auch unsere Konzentrationszone auf der Ville ohne die von der Bezirksregierung vorgesehene Erweiterung eins zu eins in den Regionalplan aufzunehmen.“ Schließlich seien beide Windkraftkonzentrationszonen das Ergebnis eines rechtskräftigen Verfahrens: „Die Grundlage für die Rücknahme der Erweiterung ist durch die Aufnahme der Flächen in der Rheinebene geschaffen worden.“ Die Daten belegten dies: Die geplante fast Verdopplung der Flächen in der Ville um 161 Hektar entspreche nahezu der neu in den Regionalplan aufgenommenen Fläche von 156 Hektar in der Rheinebene. „Wir behalten uns rechtliche Schritte vor“, so Becker.

LSV akzeptiert die rechtswirksamen Zonen

Der LSV, der die Energiewende angesichts des fortschreitenden Klimawandel unterstützt, akzeptiert die beiden rechtswirksamen städtischen Konzentrationszonen, aber keinesfalls die Erweiterung auf der Ville in „Hotspots der Artenvielfalt“ hinein: „Wir werden alles tun, um unser wichtigstes Erholungsgebiet im Herzen des Naturparks Rheinland vor der Zerstörung zu bewahren“, so Pacyna. Die Landesregierung wies die Bezirksregierungen laut Pacyna bereits im Mai an, die Windenergie-Ausweisungen der Gemeinden „mit besonderer Sorgfalt und Respekt“ zu prüfen und zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung eine Verständigung mit den Kommunen unter Priorisierung der kommunalen Konzentrationszonen zu erreichen.

Pacyna ärgert es maßlos, dass „diese Vorgaben in Köln ganz offensichtlich missachtet werden.“ Die Bezirksregierung kündigte an, dass die Offenlage des Regionalplans - Teilplan Erneuerbare Energien ab Mitte Oktober für vier Wochen erfolgen wird. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit eine Stellungnahme vor, die den Ratsgremien rechtzeitig zum Beschluss vorgelegt wird.

Auch der LSV als „Träger Öffentlicher Belange“ kündigte eine ausführliche Stellungnahme an. Pacyna hofft auch darauf, dass sich die Bürgerschaft entsprechend äußern werden „Wir werden für eine massive Beteiligung der betroffenen Menschen werben.“ Zudem kündigte auch Pacyna gegebenenfalls juristische Schritte an.

Position der Bezirksregierung

Die Erweiterungsflächen auf der Ville werden jedoch weiterhin im Regionalplanentwurf verbleiben. Sie sind laut der Bezirksregierung geeignet, da sie der LANUV-Potentialanalyse sowie den Auswahlkriterien zur Festlegung von Windvorranggebieten im Regierungsbezirk Köln entsprechen. Auch gebe es keine Konnexität zur Fläche im Tal in einem „Entweder-Oder“ – Verhältnis. Beide Gebiete entsprächen nach der Kulturverträglichkeitsprüfung der Windenergieanlagen im Tal nebeneinander den Kriterien. Der Landesentwicklungsplan legt ein Flächenkontingent von 15.682 Hektar fest, die im Regierungsbezirk Köln als Bereich für die Windenergie ausgewiesen werden müssen.

„Wird dieses Ziel verfehlt, sind Windenergieanlagen im gesamten Regierungsbezirk privilegiert zulässig. Eine Steuerung des Ausbaus über Darstellungen in Flächennutzungsplänen oder Raumordnungsplänen wäre nicht mehr möglich“, schreibt die Behörde in einer Stellungnahme.

Die Suche nach geeigneten Gebieten in der Planungsregion Köln ist aufgrund vieler Restriktionen (u.a. Abstände zu Siedlungen und Hoch- und Höchstspannungsleitungen, Nutzungen für militärische Belange) sehr anspruchsvoll. Eine Kommune darf den landesplanerischen Vorgaben entsprechend mit bis zu 15 Prozent ihrer Fläche mit diesen Bereichen belegt sein. In Bornheim wird dieser Wert laut der Bezirksregierung nur etwa hälftig erreicht, auch wenn die Fläche im Tal hinzugerechnet wird. Eine Überbeanspruchung der Kommune sei damit nicht festzustellen. Die Ausweisung einer Fläche als Landschaftsschutzgebiet hindere nicht die Ausweisung mit Windenergie.

Für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien wird voraussichtlich im Herbst der Aufstellungsbeschluss vom Regionalrat Köln gefasst werden. Alle bislang laufenden Aktivitäten dienen der Vorbereitung des Planentwurfs und sind nicht rechtsverbindlich, heißt es aus Köln.