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Neues Gutachten in BornheimKöln soll Windkraft-Pläne korrigieren

Lesezeit 4 Minuten
Haupteingang des Schlosses Augustusburg in Brühl

Stören Windräder die Sichtachsen aus Brühler Schlössern Richtung Siebengebirge? Gutachter sagen Nein.

Eine aktuelle Kulturverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Fazit: Die Sichtachsen aus Brühler Schössern werden von Windkraftabnlagen in der Bornheimer Rheinebene nicht beeinträchtigt.

Windräder in der Rheinebene stören die Sichtachsen aus den Brühler Schlössern auf das Siebengebirge – mit diesem Argument und mit Rücksicht auf das Weltkulturerbe hatte die Bezirksregierung Köln diese Bornheimer Windkraftzone nicht mit in die Regionalplanung für die Windkraft aufgenommen. Stimmt gar nicht, sagt jetzt ein Gutachten, das die Dürener Firma REA, ein Projektentwicklungsunternehmen für Erneuerbare Energien, in Auftrag gegeben hatte. REA möchte in der Bornheimer Rheinebene sechs Windräder bauen.

„Das Gutachten bestätigt, dass die Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser auf das Siebengebirge nicht beeinträchtigt werden“, schreibt die Stadtverwaltung Bornheim. Die REA GmbH hat den Bau der Windräder beantragt, der Rhein-Sieg-Kreis entscheidet darüber und die Stadt Bornheim ist am Verfahren beteiligt. Die sogenannte Kulturerbeverträglichkeitsprüfung ist Voraussetzung für die Genehmigung. Diese Prüfung klärt, ob die geplanten Windräder mit einer Höhe von 246,5 Metern bis Rotorspitze die Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser auf das Siebengebirge beeinträchtigen.

Gespräch in Köln vereinbart

Ab einer Höhe von mehr als 150 Metern (Rotorspitze) hat die Bezirksregierung in der Windkraftkonzentrationszone Rheinebene diese Prüfung verlangt, die Dürener Firma hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. „Das jetzt vorliegende Ergebnis zeigt, dass eine Beeinträchtigung der Sichtachsen nicht vorliegt. Die Genehmigungsfähigkeit wird mit dem Gutachten bescheinigt“, meint die Stadt. „Dieses Ergebnis bestätigt die von der Verwaltung von Anfang an vertretene Auffassung vollumfänglich. Unsere Konzentrationszone in der Rheinebene ist gültig und dort können die beantragten Windräder entstehen“, sagt Bürgermeister Christoph Becker.

„Nun ist es an der Bezirksregierung, unsere Planungen wie vom Rat der Stadt Bornheim mit großer Mehrheit beschlossen und vom Landschaftsschutzverein Bornheim unterstützt in den Regionalplan aufzunehmen und die von der Bezirksregierung geplante Vergrößerung der Zone auf der Ville zurückzunehmen. Wir haben dazu bereits einen Gesprächstermin mit der Bezirksregierung vereinbart.“

Hintergrund: Im Zuge des Teil-Regionalplans Windenergie, den die Bezirksregierung im Auftrag der Landesregierung erarbeiten und der vom Regionalrat beschlossen werden muss, hatte die Kölner Behörde eine von zwei in Bornheim beschlossenen Konzentrationszonen ausgeklammert, nämlich die im Rheintal. Dafür aber die ohnehin umstrittene Zone auf der Ville nahezu verdoppelt. „Die Bezirksregierung weicht stark von den rechtskräftigen Windkraftkonzentrationszonen ab. In Bornheim gibt es eine rechtskräftige Windkraftkonzentrationszone in der Rheinebene und eine weitere auf der Ville. Aufgrund der von der Bezirksregierung befürchteten Beeinträchtigung der Sichtachsen aus dem Weltkulturerbe Brühler Schlösser durch Windräder wurde auf eine Aufnahme der Rheinebene in den Teil-Regionalplan verzichtet. Stattdessen wurde die Fläche auf der Ville um 84 Prozent vergrößert. Da nun der Nachweis erbracht wurde, dass keine Beeinträchtigung der Sichtachsen vorliegt, wiederhole ich die Forderung von Rat und Verwaltung der Stadt Bornheim an die Bezirksregierung, die Planungen zu korrigieren, unsere rechtskräftigen Konzentrationszonen eins zu eins in den Regionalplan aufzunehmen und die von der Bezirksregierung geplante Vergrößerung der Zone auf der Ville zurückzunehmen“, unterstreicht Bürgermeister Becker.

Die Grünen-Fraktion Bornheim hat als Erste auf die Nachricht reagiert. Sie begrüßt „die geplante Errichtung von sechs neuen Windrädern in der Rheinebene, die einen bedeutenden Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energie leisten werden. Ein umfassendes Gutachten bestätigt, dass die neuen Windräder die Sichtachsen des Weltkulturerbes nicht beeinträchtigen.“

Grüne: „Eine gute Nachricht“

Die Ökopartei unterstützt die Forderung, die geplante Vergrößerung der Windkraftzone auf der Ville zurückzunehmen nachdrücklich, da die Bezirksregierung im Rahmen des Regionalplans Windenergie ursprünglich die Rheinebene nicht berücksichtigt hatte. „Für uns ist dies eine gute Nachricht, da unsere Bewertung des Sachstands gestützt wurde. Wir unterstützen die Stadt in ihrem Drängen, die Konzentrationszone auf der Ville auf das von der Stadt beschlossene Maß zu verkleinern, da dies sowohl für den Artenschutz als auch für die Naherholung von großer Bedeutung ist“, erklärt Markus Hochgartz, Co-Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Bornheim.

Auch aus Sicht des Landschafts Schutzvereins Vorgebirge (LSV) schafft das REA-Gutachten jetzt Klarheit. „Die Anlagen des Typs ,Enercon E-160 EP5 E3', die mit ihren Rotorspitzen Höhen von 246,6 Metern über dem Boden erreichen, beeinträchtigen laut Expertise keineswegs die Sichtachsen des Weltkulturerbes ,Brühler Schlösser'– ein Ergebnis, das die Juristen des LSV bereits vorhergesagt hatten“, kommentiert Vorsitzender Dr. Michael Pacyna. „Das von der REA beauftragte Gutachterbüro wurde auf Vorschlag der Behörden ausgewählt. Wir verlangen deshalb von der Kölner Bezirksregierung, ihr Versprechen einzuhalten und nun auch die Bornheimer Konzentrationszone in der Rheinebene voll auf den von Bornheim zu leistenden Flächenanteil für Windvorranggebiete ,anzurechnen'.“

Der LSV zitiert die Bezirksregierung Köln aus einer Vorlage zur Sitzung des Regionalrats vom 26. Juni: „Sollte die (...) Kulturverträglichkeitsprüfung zum Ergebnis kommen, dass eine wirtschaftlich zu betreibende Anlagenhöhe mit den Belangen des UNESCO Welterbes vereinbar ist, ist eine Aufnahme des Bereichs in den Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien voraussichtlich möglich.“