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MitführpflichtWelcher Ausweis ist ein Muss?

Lesezeit 4 Minuten

Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Ausweis zu haben, sobald er 16 Jahre alt ist. (Bild: dpa)

Personalausweis

Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Ausweis zu haben, sobald er 16 Jahre alt ist. Aber: Es besteht keine Mitführpflicht. Wer also abends in die Kneipe geht, kann den Perso getrost zu Hause lassen. Sollte die Kneipe allerdings polizeilich kontrolliert werden, muss der Ausweis zur Identitätsfeststellung innerhalb einer angemessenen Frist in einer Polizeidienststelle vorlegt werden. Weil es im Ermessen der Polizisten liegt, kann es aber auch sein, dass die Identität sofort auf der Wache festgestellt werden soll - was zumindest erst mal dem Kneipenbesuch ein Ende setzen würde. Gleiches gilt im Übrigen auch für ausländische EU-Bürger oder Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung. Sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus Deutschland muss mindestens der Personalausweis oder der Reisepass mitgeführt werden. „Der Grenzübertritt ohne Pass oder Personalausweis stellt in jedem Fall einen Verstoß gegen die deutschen Ein- und Ausreisebestimmungen dar“, erklärt Philipp Spauschus, Sprecher des Bundesinnenministeriums. Wer sich nicht daran hält, muss im schlimmsten Fall mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen.

Krankenversicherung

Zwar sollte die Versicherungskarte der Krankenkasse immer mitgenommen werden, eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Wer zum Arzt muss, wird im Notfall auch ohne die Karte behandelt. Allerdings muss die Chipkarte zeitnah nachgereicht werden. Wird die Quittung über die bereits bezahlte Praxisgebühr beim Arztbesuch vergessen, muss diese unter Umständen noch einmal bezahlt werden. Allerdings wird bei Vorlage des alten Belegs der Betrag zurückerstattet.

Brillenpass

Der Brillenpass ist eine Serviceleistung von Augenoptikern. Er enthält unter anderem Informationen über die Glasstärke und das Material der Brille. Mitgenommen werden muss der Brillenpass aber nicht. Wer sich eine neue Brille zulegen möchte, kann den Pass beim Optiker vorlegen.

Organspendeausweis

Auch wenn der Organspendeausweis kein amtliches Dokument ist, ist es sinnvoll, ihn mit sich zu führen. Er gibt an, was im Falle des Todes mit den eigenen Organen passieren soll.

Allergieausweis

Allergiker sollten den Allergieausweis stets bei sich führen. Gerade für Patienten mit einer Medikamentenunverträglichkeit, wie etwa gegen Penizillin, kann ein vorhandener Ausweis lebensrettend sein. So werde vermieden, dass falsche Präparate verabreicht würden, sagt Professor Thomas Fuchs von der Hautklinik der Universitätsmedizin Göttingen.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gehört nicht zu den Dokumenten, die ständig mitgeführt werden müssen. Allerdings sollte sie im Notfall von Angehörigen schnell auffindbar sein, damit diese sie dann zügig an den behandelnden Arzt weiterleiten können.

Mutterpass

Im 16-seitigen Mutterpass werden die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen festgehalten. In erster Linie dient der Pass den behandelnden Ärzten und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft zu dokumentieren. Damit im Notfall alle wichtigen Informationen sofort vorliegen, sollten Schwangere den Mutterpass stets bei sich tragen.

Sozialversicherung

Früher war es in bestimmten Branchen vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Inzwischen sind Personen, die etwa im Bau- oder Gaststättengewerbe tätig sind, lediglich dazu verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass oder einen Ausweisersatz bei Kontrollen vorzulegen. Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument, das am besten bei den übrigen Rentenversicherungsunterlagen aufbewahrt wird.

Fahrkarte

Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss einen gültigen Fahrschein vorlegen. Reisende, die eine BahnCard der Deutschen Bahn ohne Foto besitzt, müssen bei Kontrollen zusätzlich den Personalausweis vorzeigen. Wer seine BahnCard vergisst, gleichzeitig aber ein ermäßigtes Ticket vorzeigt, bekommt erst mal eine 40-Euro-Strafe aufgebrummt. Diese muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, es sei denn, die BahnCard wird im selben Zeitraum in einem DB-Reisezentrum vorgelegt. Dann werden nur 7 Euro fällig. Einige Tickets der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) gelten ebenfalls nur in Verbindung mit einem Ausweis. So müssen Jobticket-Inhaber bei Kontrollen zusätzlich zu der Fahrkarte ihren Personalausweis vorzeigen. Das Schülerticket muss in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis vorgezeigt werden, Gleiches gilt für Studierende, wenn sie mit entsprechendem Ticket unterwegs sind. Wer ein Monatsticket besitzt, muss sich allerdings nicht weiter ausweisen.

Führerschein

Wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, muss auch den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I - besser bekannt als Fahrzeugschein - dabei haben. Wichtig ist, dass beide Papiere im Original vorliegen, eine Kopie reicht selbst dann nicht aus, wenn diese beglaubigt ist. Bei einer Kontrolle kann zwar elektronisch geprüft werden, ob der Fahrer tatsächlich im Besitz eines Führerscheines ist, dennoch kann man dazu verpflichtet werden, den Führerschein auf der nächsten Dienststelle vorzulegen. Außerdem wird jeweils ein Bußgeld von 10 Euro fällig, wenn die Dokumente nicht mitgeführt werden.

Rentnerausweis

Um als Rentner finanzielle Vergünstigungen wie etwa ermäßigte Eintritte zu erhalten, muss man sich ausweisen. Damit aber nicht ständig der Rentenbescheid mitgenommen werden muss, gibt es einen Rentnerausweis in Form einer Scheckkarte. Dieser wird mit dem Rentenbescheid zugestellt. Der Ausweis gilt allerdings nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Sollte der Rentnerausweis verloren gehen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Bescheinigung über den Rentenbezug aus.

Schwerbehinderung

Der Schwerbehindertenausweis muss immer dann mitgeführt werden, wenn Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Das ist zum Beispiel bei der kostenlosen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall.