MigrationBundestag erweitert Möglichkeiten zum Familiennachzug
Berlin – Künftig bekommen mehr Menschen aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, zu Partnern und Verwandten nach Deutschland ziehen. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen erweiterte Möglichkeiten zum Familiennachzug.
Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Die Neuerungen sind eine Reaktion auf ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verletzung europäischen Rechts - und auf den EU-Austritt Großbritanniens.
Die AfD stimmte dagegen
Damit weitet Deutschland die Möglichkeiten zum Familiennachzug von Angehörigen auf „nahestehende Personen“ von in Deutschland lebenden EU-Bürgern aus, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben. Gemeint sind neben Pflegekindern zum Beispiel dauerhafte Lebenspartner, die weder Ehegatten sind noch eingetragene Lebenspartner. Auch Onkel, Tanten, Neffen und Nichten bekommen mehr Chancen auf den Nachzug nach Deutschland.
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Es gibt allerdings Bedingungen. So muss die Person, die nach Deutschland zieht, etwa zwei Jahre lang Unterhalt vom Partner in Deutschland bekommen haben oder beide müssen längere Zeit zusammengelebt haben. Auch eine Einreise zur Pflege eines Angehörigen in Deutschland ist möglich.
Gleichzeitig sicherte der Bundestag deutsche Studenten und Auszubildende in Großbritannien ab. Wer ein Studium oder eine Ausbildung dort begonnen hat, soll bis zum Abschluss weiterhin BaföG erhalten, obwohl Großbritannien kein Mitglied der Europäischen Union mehr ist.
Briten, die bislang als EU-Bürger in Deutschland lebten, sollen auch über den 1. Januar hinaus bleiben dürfen, wenn der Übergangszeitraum für den britischen EU-Austritt endet. Die nötigen Aufenthaltsdokumente erhalten sie automatisch. Der CDU-Abgeordnete Detlef Seif sagte dazu, die Betroffenen dürften „nicht in Sippenhaft genommen werden für den großen historischen Fehler des Brexit“. (dpa)