Köln – Im Streit zwischen einer Ex-Justiziarin und dem Erzbistum Köln hat das Arbeitsgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung der Frau wegen eines mitgenommenen Bürostuhls geäußert. Das Gericht habe diesbezüglich „erhebliche Bedenken”, sagte Richter Hans-Stephan Decker am Dienstag in einer weiteren Verhandlung in dem Fall. Ein Gütetermin hatte keine Annäherung der Parteien gebracht.
Natürlich könne ein Arbeitnehmer nicht einfach Bürostühle oder andere Arbeitsmittel mit nach Hause nehmen, sagte Decker. Aber im konkreten Fall, der sich relativ kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie ereignet habe, müsse man berücksichtigen, dass es Situationen gegeben habe, in denen mehr zu Hause gearbeitet werden sollte. Kaum ein Homeoffice sei damals jedoch richtig eingerichtet gewesen, stellte der Richter fest.
Die frühere Justiziarin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki klagt in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Unter anderem hatte sie eine Kündigung erhalten, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause genommen hatte. Zudem geht es vor dem Arbeitsgericht um eine Ruhestandsverfügung wegen Dienstunfähigkeit. Fraglich ist bei diesem Punkt, ob ein Gutachten vom Januar 2021 für diesen Schritt ausgereicht hatte.
In einer Verhandlung im vergangenen Jahr hatte der Anwalt des Erzbistums erklärt, bei dem Bürostuhl gehe es um einen „Gegenstand von durchaus erheblichem Wert” - die Mitnahme sei „illegal” gewesen. „Es gibt keinen einzigen Bürostuhl, der in Corona-Zeiten mit nach Hause genommen werden durfte”, hatte er erläutert. Zudem habe sich die Justiziarin kurz danach krank gemeldet.
Der Anwalt der Juristin hatte erklärt, seine Mandantin leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie habe jahrelang die Akten zu den Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch durch Priester des Erzbistums durcharbeiten müssen. Neben der Klage gegen das Ende ihres Arbeitsverhältnisses verlangt die Frau zusätzlich mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld.
Mit Blick auf das geforderte Schmerzensgeld hatte das Gericht allerdings mehrere Nachfragen an den Anwalt der Ex-Justiziarin. Der Anspruch werde unter anderem auf eine unzureichende Schulung für die Klägerin bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle gestützt, sagte Richter Decker. „Hat sie jemals versucht, in Gesprächen, eine Schulung bewilligt zu bekommen?”, fragte er. „Davon gehe ich aus, ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen”, sagte ihr Anwalt. Aber grundsätzlich gehe es doch um eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, argumentierte er. „Es muss doch nicht der Arbeitnehmer einfordern, dass er eine trittsichere Leiter bekommt.”
Darauf entgegnete der Richter, die Frau sei keine Malerin oder Lackiererin gewesen, sondern die Leiterin der Stabsabteilung Recht. „Je höher eine Position angesiedelt ist, desto mehr Eigeninitiative, Selbstverantwortung erwartet man”, sagte er. Die Frau selbst war bei dem Termin nicht im Saal.
Das Gericht zog sich zunächst zu weiteren Beratungen zurück. Ob am Dienstag ein Urteil gesprochen werden könnte, war zunächst unklar.
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