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KommunalwahlgesetzBiegen große NRW-Parteien Wahlrecht zurecht?

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Sieht die Zweifel berechtigt: Henning Höne, Landeschef der FDP-Fraktion.

Sieht die Zweifel berechtigt: Henning Höne, Landeschef der FDP-Fraktion.

Die FDP-Landtagsfraktion wirft CDU, Grünen und SPD vor, das Kommunalwahlrecht zu ihren Gunsten geändert zu haben. Ein entsprechendes Gutachten bestärkt die Liberalen in ihrer Annahme.

Knapp ein Jahr vor der Kommunalwahl in NRW sieht die FDP-Landtagsfraktion ihre Befürchtungen bestätigt, dass die Veränderungen, die CDU, Grüne und SPD im Sommer am Kommunalwahlrecht vorgenommen haben, große Parteien systematisch bevorteilten, die Chancen kleinerer Parteien hingegen schwächten. Ein Gutachten des Politologen Prof. Joachim Behnke (Uni Friedrichshafen) und der Mathematikerin Dr. Kai-Friederike Oelbermann aus Magdeburg, geschrieben im Auftrag der FDP-Fraktion, ermutigt die Liberalen, noch in diesem Herbst Klage beim NRW-Verfassungsgericht gegen die Änderung des Kommunalwahlgesetzes einzureichen. „Wir hatten von Beginn an politische, juristische und mathematische Zweifel. Jetzt sehen wir, dass sie berechtigt sind“, sagte NRW-Landeschef Henning Höne am Montag.

Neues Gutachten stützt Kritik

Mehr denn je sind die Liberalen davon überzeugt, dass CDU, Grüne und SPD das Wahlrecht zu ihren Gunsten gedreht hätten. Es geht im Kern um die Frage, wie ein Wahlergebnis in Sitze in den Kommunalparlamenten umgerechnet wird.

Wäre das neue Verfahren zum Umrechnen von Stimmen in Sitze schon bei der Kommunalwahl 2020 angewendet worden, hätte die CDU zum Beispiel landesweit 234 Sitze mehr bekommen. Die SPD käme auf ein Plus von 131 Sitzen, die Grünen auf 111. „Verlierer“ wären die FDP (minus 135 Sitze), die Linke (minus 94) und die AfD (minus 45) gewesen.

Das Problem ist der Umgang mit der Nachkommastelle. Bisher sei ab einer Fünf hinter dem Komma auf einen Sitz aufgerundet worden. Künftig soll das anders sein: Hat eine Partei einen Anspruch auf 10,1 Sitze, würde die 0,1 aufgerundet und mit einem Sitz belohnt. Am Ende wären es elf. Bei einem Anspruch auf 1,9 Sitze würde aber abgerundet, also auf einen Sitz.

Grüne und CDU begründen die Änderung damit, dass die früher geltenden Regeln „Parteien und Wählergruppen mit sehr niedrigen Stimmanteilen“ bevorzugt hätten. Die Gutachter Behnke und Oelbermann bezweifeln die Stichhaltigkeit dieser Einschätzung. „Entscheidend ist: Warum sollen die Stimmen für eine größere Partei mehr Gewicht haben als die Stimmen für eine kleine Partei?“, erläuterte Behnke. Es gibt zwei weitere Gutachten zum Thema: Eines liegt auf einer ähnlichen Linie wie das von der FDP in Auftrag gegebene. Ein weiteres liefert CDU und Grünen Argumente.