Was bei der Mülheimer Brücke schon für kontroverse Diskussionen sorgt, soll nun auch auf der Zoobrücke kommen: der Wegfall von Fahrspuren zu Gunsten des Fahrradverkehrs.
Wie schon auf der Mülheimer BrückeFahrspuren auf der Kölner Zoobrücke sollen wegfallen
Die Diskussionen, die zurzeit über die Mülheimer Brücke geführt werden, sie dürften nun wohl auch zur Zoobrücke aufflammen. Denn was die Verwaltung bei der Mülheimer Brücke vorhat, das fordert ein Gutachter jetzt auch für die Zoobrücke: Je Fahrtrichtung soll eine Fahrspur weggenommen werden. Denn nur so könne die Sicherheit auf der Rheinquerung zwischen Riehl und Deutz vor allem für die Radfahrer dem Stand der Technik angepasst werden.
Höchstgeschwindigkeit gesenkt
Es war nur eine kleine Mitteilung, aber sie sorgte für einen großen Aufschrei: Im vergangenen August gab das Mobilitätsdezernat unter Ascan Egerer bekannt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Zoobrücke muss von bisher 80 auf 50 Stundenkilometer gesenkt werden. Grund seinen die sogenannten passiven Schutzeinrichtungen, die nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprächen.
Zu diesen passiven Schutzeinrichtungen gehören auch die knöchelhohen Schrammborde aus Beton, die auf der Zoobrücke die Fahrradstreifen von den Fahrspuren für Pkw und Lkw trennen. Zwar ist es laut Polizeistatistik auf der Zoobrücke noch nicht zu schweren Unfällen in diesem Bereich gekommen, allerdings war kurz vor der städtischen Mitteilung ein Lkw von der Fahrbahn abgekommen und über die Schrammborde gefahren.
Gutachter wurde beauftragt
Da die Zoobrücke aber eine wichtige Zufahrt zum östlichen Autobahnring und zur Kölnmesse ist, wurde in der Politik die Forderung laut, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, damit wieder 80 km/h erlaubt werden können. Um die Schutzeinrichtungen dem Stand der Technik anzupassen, seien tiefgreifende Baumaßnahmen notwendig, die wohl nur im Rahmen einer in weiter Zukunft liegenden Generalsanierung der Zoobrücke erfolgen könnten, gab die Verwaltung zu bedenken. Jedoch versprach das zuständige Amt auf Druck des Verkehrsausschusses, nach Zwischenlösungen zu suchen. Schließlich wurde ein Gutachter beauftragt.
Dessen Bericht liegt nun vor. Und der gibt wenig Anlass für Hoffnung auf eine schnelle Lösung. Die Arbeiten an der Zoobrücke seien so umfangreich, dass sie zumindest zurzeit die geringen Kapazitäten der Stadt überforderten. Auch der Gutachter verweist auf die Zeit der Generalsanierung. Doch die ist erst vorgesehen, wenn voraussichtlich 2026 die Sanierung der Mülheimer Brücke beendet und im Anschluss sogar noch die Sanierungen von Deutzer Brücke und Severinsbrücke erfolgt sind. Womit die Perspektive beim Sankt Nimmerleinstag angekommen sein dürfte.
Kein Zurück zu 80 km/h
Eine Folge daraus: Die im vergangenen Jahr abgesenkte Höchstgeschwindigkeit wird damit auf unabsehbare Zeit bestehen bleiben. Ein Zurück auf die einst erlaubten 80 Stundenkilometer ist selbst auf lange Sicht nicht mehr wahrscheinlich. Fest stehe aber: Um die Verhältnisse auf der Zoobrücke den geltenden Richtlinien anzupassen, müssten alle Streifen, die nicht für Kfz vorgesehen sind, deutlich verbreitert werden. „Solch größere Abmessungen bedeuten rein faktisch den Wegfall einer Fahrspur pro Fahrtrichtung“, schreiben die Gutachter.
Allerdings ziehen sie dem Mobilitätsdezernat auch den Zahn, dass die Geschwindigkeitsreduzierung schon die Lösung ist: „Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ändert nichts an den grundlegenden Anforderungen an Schutzsysteme auf Brücken im Zuge autobahnähnlicher Straßen gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme.“
Gleiche Konsequenz wie bei Mülheimer Brücke
Mag damit auch die Begründung eine andere sein, in der Konsequenz läuft es für die Zoobrücke auf das gleiche Szenario wie für die Mülheimer Brücke hinaus. Auf der Mülheimer Brücke will das Dezernat unter Egerer die Fahrspuren von zwei pro Fahrtrichtung auf eine reduzieren, um Fahrradstreifen einzurichten. Denn in der Sanierungsphase habe sich gezeigt, dass eine Fahrspur für den Pkw- und Lkw-Verkehr ausreichend sei.