Köln – Inflation, Energiekrise und steigende Kreditkosten erschweren das Leben. Sparen hilft – Zuschüsse vom Arbeitgeber und Förderungen vom Staat aber auch. Ein Überblick, was es für Angestellte und Immobilienbesitzer gibt.
Zuschüsse zur Sanierung
Wer in Haus oder Wohnung viel Energie sparen will, kommt in der Regel nicht um eine Sanierung herum. Bei bestimmten Vorhaben übernimmt der Staat einen Teil der Kosten. Ein Dämpfer: Das Wirtschaftsministerium hat die Gebäudeförderung in diesem Jahr neu ausgerichtet – und dabei die Fördersätze zwischen fünf und zehn Prozent gesenkt. Bei Komplettsanierungen gibt der Staat maximal 67500 Euro statt bisher bis zu 75000 Euro dazu. Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach dem Effizienzgrad, der durch die Maßnahmen erreicht wird.
Online-Übersicht
Weitere Förderprogramme der einzelnen Bundesländer und der EU finden Verbraucher auf der Webseite www.foerderdatenbank.de.
Heizungs-Austausch
Beim Einbau einer Wärmepumpe gibt es bis zu 40 Prozent der Kosten oder 24000 Euro vom Staat. Vor der Reform waren es noch 50 Prozent und bis zu 30000 Euro. Den maximalen Fördersatz gibt es mit einem neuen Wärmepumpen-Bonus für besonders effiziente Modelle und einem Heizungs-Tausch-Bonus. Gas- und Gas-Hybrid-Heizungen sind dagegen vollständig aus der Förderung herausgefallen. Wärmepumpen sind in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Die Investition rechnet sich jedoch nach einigen Jahren.
Neue Fenster
Für bessere Wärmedämmung hilft auch ein Fenstertausch. Der Fördersatz dafür liegt bei rund 20 Prozent oder bis zu 12000 Euro – statt bisher 25 Prozent und bis zu 15000 Euro.
Zuschüsse vom Arbeitgeber
Staatliche Zuschüsse sind das eine, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse das andere. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung, bei der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben oft kaum mehr als die Hälfte übrig bleibt, können sich hier vor allem geldwerte Vorteile rechnen. Denn: Für diese Gehaltsextras gelten oft steuerliche Sonderregeln, sodass netto deutlich mehr beim Arbeitnehmer ankommt. Manche Zuwendungen sind sogar steuer- und sozialabgabenfrei.
Sachleistungen
Seit dem Jahr 2022 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern beispielsweise monatliche Sachleistungen in Höhe von 50 Euro zusätzlich zum Monatsgehalt steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Das kann zum Beispiel ein Tankgutschein für das Privatauto, Gutscheine für ein Kaufhaus oder ein Zuschuss zur Strom- und Gasrechnung sein. Wichtig ist dabei, dass die Gutscheine an konkrete Produkte oder Ladenketten gebunden sind.
Mittagessen
Arbeitgeber können zusätzlich auch die Verpflegung ihrer Mitarbeiter mit Restaurantgutscheinen oder Essenschecks unterstützen. Bis zu 6,67 Euro pro Arbeitstag bleiben dabei für den Beschäftigten abgabenfrei.
Mobilität
Zudem dürfen Arbeitgeber Monats- und Jahresfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel bezuschussen oder auch komplett bezahlen, selbst wenn diese von dem Beschäftigten auch privat genutzt werden. Diese Zuwendung müssen Arbeitnehmer weder versteuern noch Sozialabgaben darauf zahlen. Allerdings gilt der Vorteil nur für den Verkehr mit Bus, Bahn, Tram oder U- und S-Bahnen. Kosten für das Taxi oder Flugtickets sind ausgeschlossen.
Hardware
Beschäftigte können sich auch Hardware wie Laptop oder Smartphone direkt vom Arbeitgeber bezahlen lassen – für die Arbeitnehmer ist das steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Firma muss darauf eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent abführen.
Kinderbetreuung
Selbst bei der Kinderbetreuung lässt sich mithilfe steuerfreier Arbeitgeberleistungen viel Geld sparen. Denn Unternehmen können beispielsweise Kosten für Kita, Kindergarten oder Tagesmütter übernehmen – sei es komplett oder anteilig. Diese Zuschüsse in unbegrenzter Höhe sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gilt der Steuerbonus nur für nicht schulpflichtige Kinder.
VL-Sparen
Eine andere, zusätzliche Möglichkeit, bei der Arbeitnehmer Geld vom Arbeitgeber geschenkt bekommen, sind vermögenswirksame Leistungen (VL). Auch hierbei handelt es sich um Leistungen des Arbeitgebers zusätzlich zum ausgehandelten Gehalt, die allerdings – anders als viele geldwerte Vorteile – versteuert werden müssen.
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Das Prinzip ist einfach: Hat ein Beschäftigter Anrecht auf VL, schließt er zunächst einen speziellen VL-Vertrag ab. Das kann ein Fonds, ein Bausparvertrag, ein Banksparplan oder ein Baukredit sein. Diesen Vertrag legt der Arbeitnehmer der Personalabteilung vor und der Arbeitgeber leistet dann die Zahlungen auf das im Vertrag genannte Konto. Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht allerdings nicht, vielmehr ist die Zahlung des Arbeitgebers freiwillig und abhängig von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Schätzungsweise rund ein Drittel von etwa 20 Millionen Anspruchsberechtigten steht laut Stiftung Warentest ohne VL-Vertrag da, die damit Monat für Monat bares Geld verschenken. Denn manche Arbeitgeber gewähren bis zu 40 Euro pro Monat, was in Summe schnell mehrere Tausend Euro sein können.