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Rechtliche VorgabenPflege-Hilfe aus dem Ausland – was man beachten muss

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Pflege Symbolbild

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Schondorf – Betreuungskräfte aus Osteuropa sind ein wichtiger Baustein in der Versorgung pflegebedürftiger Senioren. Doch das Arbeitsverhältnis im Privathaushalt bewegt sich häufig immer noch im Graubereich. Dabei lässt es sich legal gestalten.

„24-Stunden-Pflege“

„Rund um die Uhr-Versorgung durch polnische Pflegekräfte“ lautet das Versprechen vieler Vermittlungsagenturen im Internet, doch es ist ein Irrtum. Die Betreuungskräfte aus Osteuropa dürfen im Haushalt helfen und lediglich „pflegerische Alltagstätigkeiten“ ausüben, sprich: beim Anziehen helfen, beim Laufen stützen, beim Waschen behilflich sein. Einen Pflegedienst ersetzen sie nicht. Außerdem ist eine 24-Stunden-Betreuung arbeitsrechtlich nicht erlaubt.

Arbeitszeiten

„Eine Betreuungskraft braucht Privatsphäre, Pausen am Tag und einen freien Tag in der Woche“, sagt Dorothea Foks von FairCare, einem Angebot unter dem Dachverband der Diakonie, das Beratung und Vermittlung häuslicher Betreuung mit ausländischen Arbeitskräften anbietet. Ständige Verfügbarkeit sei das größte Missverständnis, das die Helferinnen in deutschen Haushalten regelmäßig erwartet. „Zusätzlich zur Hilfe aus Osteuropa ist ein Netzwerk an Helfern nötig, um die Pflege zu Hause zu stemmen“, sagt Claudia Menebröcker von CariFair unter dem Schirm der Caritas. Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege seien gefragt.

Kosten

Den Betreuungskräften im Seniorenhaushalt steht als Minimum der Mindestlohn von aktuell 9,82 Euro pro Stunde zu. Zusätzlich sind Sozialabgaben zu bezahlen, hinzu kommen Kost und Logis, Fahrtkosten für An- und Abreise, Beiträge zur Unfallversicherung und eventuell auch Gebühren für Unterstützungsleistungen einer Vermittlungsagentur. „In Summe kommen 2700 bis zu 3000 Euro im Monat zusammen bei einer 40-Stunden-Woche“, sagt Susanne Punsmann vom Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale NRW.

Legale Beschäftigung

Die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger wird selbst Arbeitgeber und stellt die Betreuungskraft an. Dann sind Rekrutierung und Lohnabrechnung eigenverantwortlich zu meistern. Wer die Bürokratie scheut, kann auf die Unterstützung von FairCare und CariFair zurückgreifen. Dafür fällt eine monatliche Gebühr von rund 160 bis 190 Euro an plus einmalige Vermittlungsgebühr.

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Entsendung

Sehr viel häufiger wird das Entsendungsmodell praktiziert. Die Haushaltshilfen sind dann bei einer ausländischen Vermittlungsagentur angestellt. Das Modell bewegt sich rechtlich im Graubereich, denn weisungsbefugt ist der ausländische Arbeitgeber, „im Alltag lässt sich das aber kaum praktizieren, da muss täglich vor Ort abgesprochen werden, was zu tun ist“, sagt Punsmann.