Ohrenbetäubender LärmAb wann gelten Laubbläser als Ruhestörung?
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Köln – Jetzt im Herbst sind viele Verbraucher von Herbstlaub in Gärten und auf Straßen oder von abfallendem Obst genervt. Das sind die Rechte von Passanten, Mietern und Nachbarn.
Laub vor dem Haus: Wer muss es wegräumen?
Zuständig ist hier grundsätzlich der Hauseigentümer – Mieter müssen nur fegen, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht. Allerdings befreit das den Vermieter nicht von der Verantwortung zu kontrollieren, ob die Mieter der Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Für öffentliche Fußwege liegt die Pflicht zur Verkehrssicherheit in der Regel bei der Gemeinde. Diese haben ihre Pflicht zum Kehren jedoch oftmals auf die Grundstückseigentümer übertragen. Ein Blick in die Straßenreinigungssatzungen hilft weiter.
„Woher die Herbstblätter kommen, ist in Bezug auf die Räumungspflicht unerheblich“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Befindet sich das Laub einmal auf dem Grundstück – Gehweg mit eingeschlossen –, liege die Verantwortung beim Hauseigentümer oder Mieter: „Er muss die Blätter entsorgen.“
Ausnahmsweise können Betroffene eine sogenannte Laubrente, also einen jährlichen Betrag, gegenüber dem Eigentümer der Bäume geltend machen (Az.: 6 U 150/82). Diese Laubrente wird in seltenen Fällen genehmigt, wenn das Laub das Grundstück wesentlich beeinträchtigt.
Ein Zurückwerfen der störenden Blätter ist nicht erlaubt, es ist sogar strafbar. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1985 müssen Nachbarn Laubfall, Nadeln und andere „Immissionen“ von Pflanzen entschädigungslos hinnehmen (Az.: 9 U 161/78).
Gartenbesitzer dürfen ihr Laub nicht einfach in den Wald werfen. Sie können dafür mit einem Bußgeld bestraft werden, warnt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Wer keinen Platz im eigenen Garten, auf dem Kompost oder in der Biotonne findet, sollte die Grünabfälle zum Wertstoffhof bringen. In die Restmülltonne dürfen die Blätter ebenfalls nicht.
Ist die Nutzung von lauten Laubbläsern erlaubt?
Laubbläser sind grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht zu jeder Tageszeit. Aufgrund der hohen Lärmbelästigung dürfen die Geräte ausschließlich an Werktagen von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr benutzt werden. Das ergibt sich aus der Bundesimmissionsschutzverordnung. Besonders leise Geräte, die mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet sind, dürfen werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr benutzt werden. Wer sich nicht an die vorgesehenen Zeiten hält, riskiert ein Bußgeld.
„Grundsätzlich gelten bei Laub die gleichen Grundsätze wie bei Schnee“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Hauseigentümer oder gegebenenfalls die Mieter haben dafür zu sorgen, dass Passanten und Postboten das Grundstück und den Bürgersteig vor dem Grundstück sicher betreten können. Verletzte können Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen.
Darf ich herabgefallenes Obst vom Nachbarsbaum essen?
Diese Frage ist ganz klar gesetzlich geregelt: „Früchte, die von einem Baum oder einem Strauch auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Heißt: Fällt das Obst in den eigenen Garten, weil die Äste über dem Zaun hängen, gehört das Obst dem Grundstück-Inhaber und darf gegessen werden.
„Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn das Obst auf den öffentlichen Gehweg fällt“, weiß Rechtsanwalt Solmecke. In diesem Fall dürfe es nicht aufgehoben werden, weil es noch dem Eigentümer des Baumes gehöre. Wichtig: Es ist nicht erlaubt, das Obst zum Fallen zu bringen. Es darf weder der Baum geschüttelt, noch das Obst gepflückt werden.(gs/dpa)
Laubhaufen sind Schutzorte für Tiere
Laub ist für die Tiere im Garten ein Winterschutz. Zum Haufen aufgeschüttet bietet es vielen Insekten und Kleinsäugern Unterschlupf. Daher rät der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV): Laub gehört in den Garten und nicht in Abfallsäcke.
Laubhaufen mit Ästen sichern
Um insbesondere Igeln zu helfen, sollte man den Laubhaufen mit Ästen gegen den Wind absichern. Darin halten die Tiere dann ihren Winterschlaf.
Wissen sollte man allerdings: Der Laubhaufen sollte nicht den Rasen bedecken. Das könnte dazu führen, dass die Gräser faulen. Unter einer Hecke hingegen haben sie doppelten Nutzen: Hier finden nicht nur die Tiere den erwähnten Schutz, sondern die Pflanzen sind auch besser gegen Frost geschützt.