Maskenpflicht beim Arzt und im Krankenhaus, Preisbremsen, Fernseher: Im März gibt es wieder Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Preisbremsen, Masken, BierDiese Änderungen kommen im März 2023 auf Verbraucher zu
Im März ist es so weit: Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme greifen. Und das sogar rückwirkend für Januar und Februar. Zudem gibt es im Monat Änderungen bei der Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen sowie bei den Energievorgaben für Fernseher. Wir haben alle wichtigen Neuerungen im März 2023 im Überblick.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Ab März greift die Preisbremse für Gas und Fernwärme. Und gilt dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der bei Beschluss der Bremse im September 2022 prognostiziert wurde, gilt dann ein Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde bei Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme.
Ähnlich ist es bei der Preisbremse für Strom. Hier wird der Preis für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Auch diese Maßnahme gilt rückwirkend für Januar und Februar.
Die Berechnung der neuen Preise und Abschläge läuft über die Energieversorger. Viele sind hiermit allerdings überfordert und können die Preisbremsen im März noch nicht umsetzen. Die Rhein-Energie in Köln will deshalb im März zunächst gar kein Geld abbuchen.
Energiepauschale für Studierende
Im September war sie angekündigt worden, ein knappes halbes Jahr später soll sie nun endlich kommen: die Energiepauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Ab dem 15. März soll die Beantragung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro jetzt endlich starten.
Wir erklären, wie Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler den Antrag auf die 200 Euro stellen und was zu beachten ist.
Masken- und Testpflicht in Gesundheit und Pflege
Nach Bussen und Bahnen sind nun auch Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen an der Reihe. In Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen müssen Beschäftigte und Bewohner ab März zumindest laut Gesetzgeber keine Maske mehr tragen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind lediglich Besuchende und Patienten in Arztpraxen. Dafür fällt für Besucherinnen und Besucher die Testpflicht weg.
KV-Beitrag für Rentner
Für viele gesetzlich Versicherte hat sich der Zusatzbeitrag der Krankenkasse zum Jahreswechsel erhöht. Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt aus, wie es von der Deutschen Rentenversicherung heißt. Und zwar ab März dieses Jahres.
Im Januar und Februar waren die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge noch auf der Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet worden. „Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden betroffene Rentnerinnen und Rentner mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert“, so die Deutsche Rentenversicherung.
Förderung klimafreundlicher Häuser
Die KfW bietet ein neues Förderprogramm für besonders klimafreundliche Häuser an. Ab dem 1. März können Anträge für dieses Programm gestellt werden. Es beinhaltet zinsverbilligte Kredite für Neubau und Erstkauf von Häusern oder Wohnungen.
Bedingung: Die Häuser dürfen nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die das im Gebäudeenergiegesetz festgelegte Referenzgebäude verbrauchen würde. Gas, Öl oder Biomasse kommen als Heizquelle dann nicht infrage. Andere Zuschüsse fallen dafür künftig weg.
Öko-Richtlinie für TV und andere Bildschirme
Mit der Ökodesign-Richtlinie schreibt die EU unter anderem vor, wie viel Strom Bildschirme verbrauchen dürfen. Am 1. März tritt die zweite Stufe der Verordnung für Displays in Kraft. Diese beinhaltet neue Grenzwerte und schreibt auch Vorgaben für Bildschirme mit 8K-Auflösung vor, die bislang ausgenommen waren.
Displays, die die neuen Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen ab März nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Der Verband für Elektro- und Digitalindustrie ZVEI versichert, dass sich für Verbraucherinnen und Verbraucher „dadurch keine Einschränkungen beim TV-Kauf“ ergeben. Laut des Technik- und Verbraucherportals Chip hingegen werden sich Bildschirme mit 8K-Auflösung „schwertun, den Energiegrenzwert einzuhalten.“
Kennzeichen für Mofa und Co.
Die Farbe des Versicherungskennzeichens von Mofas, Rollern, E-Scootern und Co. wechselt jedes Jahr. Stichtag ist der 1. März. Bis dahin sind die gültigen Kennzeichen grün, danach müssen sie schwarz sein.
Den Wechsel sollten Fahrerinnen und Fahrer ernst nehmen: „Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar“, warnt der ADAC. „Bei einem Unfall kommt der Fahrende dann für den gesamten Schaden auf.“
Preiserhöhungen bei Krombacher
Andere Brauereien haben ihre Preise in den vergangenen Wochen bereits erhöht, nun zieht Krombacher nach. Wie das Unternehmen bereits im Oktober angekündigt hatte, werden Getränke mit und ohne Alkohol künftig teurer.
Wechsel kroatischer Kuna nur noch in Kroatien
Zum Jahreswechsel hat Kroatien den Euro als seine Währung eingeführt, die kroatische Kuna ist Geschichte. Im Januar und Februar ist der Umtausch der alten Währung noch an den Schaltern der Bundesbank möglich, ab März nur noch in Kroatien selbst. Der Umrechnungskurs ist dabei festgelegt: 1 Euro entspricht 7,53450 Kuna.