Ratgeber für GepäckverlustWas Reisende bei fehlendem Koffer tun können

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Kofferverlust Symbolbild 200622

So viele Koffer: Gerade bei internationalen Flügen kann das ein oder andere Gepäckstück verloren gehen.

Kehl – Nach dem Flug ohne Koffer am Flughafen zu stehen, ist ärgerlich. Oftmals kommen die Gepäckstücke zwar noch verspätet beim Besitzer an – in seltenen Fällen bleiben sie aber verschwunden. Und mitunter, ebenfalls ärgerlich, kommen sie zwar mit dem Besitzer am Zielflughafen an, rollen aber beschädigt vom Band.

Das belegen aktuelle Daten des IT-Dienstleisters Sita, der Passagierdaten und Gepäckstatistiken der Airlines auswertet. Demnach wurden 2021 pro Tausend Passagiere 4,35 Gepäckstücke verbummelt oder beschädigt. 71 Prozent davon kamen verspätet an, 23 Prozent waren beschädigt und 6 Prozent sind ganz verloren gegangen.

Fotos vom Koffer können helfen

Von Gepäckverlust oder Kofferschäden betroffene Urlauber sollten schon am Flughafen tätig werden und am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen „Property Irregularity Report“.

Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hin. Außerdem muss das verspätete Gepäck binnen 21 Tagen schriftlich der Airline gemeldet werden. Fehle das PIR-Dokument oder werde die Frist versäumt, muss die Airline unter Umständen nichts erstatten, warnen die Verbraucherschützer.

Noch kürzer ist die Frist, wenn der Koffer zwar an der Gepäckausgabe anrollt, aber kaputt ist. Denn im Fall einer Beschädigung des Gepäcks betrage der Meldezeitraum sieben Tage. Zudem muss auch hier ein PIR ausgefüllt werden. Wichtig für Pauschalreisende: Für sie gelten die gleichen Fristen, sie müssen den Verlust oder den Schaden aber dem Veranstalter melden. Sie benötigen ebenfalls das PIR-Dokument.

Notwendiger Ersatz darf gekauft werden

Ohne Koffer zu sein, heißt am Urlaubsort in der Regel auch: keine Wechselwäsche. Nach Angaben der Verbraucherschützer dürfen Reisende aber Ersatz kaufen und sei es auch nur, wenn sie für ein paar Stunden ohne ihr Gepäck auskommen müssen.

Jedoch müssen sich die Käufe auf das wirklich Notwendige beschränken. Zahnputzzeug, Unterwäsche, Badehose, Shirts und etwa Pyjamas seien unproblematisch. Die Kassenbons für die Ersatzkäufe müssen Reisende natürlich aufheben. Außerdem sollten sie den Gepäckaufkleber vom Check-in für solche Fälle unbedingt als Nachweis parat haben.

Gut zu wissen: Bei ersatzweise gekaufter Kleidung erstatten die Airlines meist nur die Hälfte der Kosten, so das Verbraucherzentrum. Denn sie könnte danach ja noch weitergetragen werden.

1700 Euro Obergrenze bei Gepäckproblemen

Geht der Koffer auf der Rückreise verloren oder kommt erst mit Verspätung zu Hause an, gibt es in der Regel keine Erstattung für Noteinkäufe. Ausnahmen von dieser Regel können Rückreisen von mehrmonatigen Urlauben sein oder wenn etwa ein besonderes Kleidungsstück verloren wurde, dass man dringend benötigt – ein Smoking beispielsweise.

Die oberste Haftungsgrenze bei Gepäckproblemen liegt laut den Verbraucherschützern aktuell bei knapp 1700 Euro pro Passagier. Zahlen müssen Airlines neben notwendigen Ersatzkäufen die Dinge, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.

Ausgenommen von der Haftung sind aber Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops. Sie gehören ebenso ins Handgepäck wie etwa Medikamente.

Gepäckversicherung kann sich lohnen

Hinweis: Den Neupreis erstatten Airlines nur für nachweislich neue Gegenstände, so die Verbraucherschützer. Ansonsten gilt der Zeitwert, der individuell berechnet wird. Häufig zahlten Fluggesellschaften auch nur pauschale Tagessätze, die alle Kosten abdecken sollen.

Deshalb ist es umso empfehlenswerter, für den Fall der Fälle möglichst konkrete Nachweise des Kofferinhalts in Form von Fotos und Kaufbelegen zu haben. Denn: „Das auch bei Vorlage konkreter Nachweise weiterhin auf die Tagessätze gepocht wird, kommt glücklicherweise nicht häufig vor“, schreibt das EVZ auf Nachfrage.

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Übersteigt der Wert des Gepäcks die Haftungsgrenze der Airline oder hat man besonders schützenswerte Wertsachen auf Reisen dabei, kann sich eine Gepäckversicherung lohnen. Weil diese laut dem Verbraucherzentrum oft nur unter sehr engen Voraussetzungen zahlen, macht es Sinn, die Geschäftsbedingungen (AGB) vor Abschluss der Police genau durchzulesen.

Bei fehlendem Gepäck kann Reisepreis gemindert werden

Interessant für Pauschalreisende: Für den Zeitraum, in dem sie auf das Gepäck verzichten müssen, können sie den Reisepreis mindern. Laut den Verbraucherzentralen stehen Pauschalurlaubern „meist zwischen 5 und 50 Prozent das Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck zu“.

Bleibt der Koffer während des gesamten Urlaubs verschwunden, sei bis zu der Hälfte des Gesamtreisepreises zu erstatten. Wer den Reisepreis mindern will, sollte den Veranstalter demnach unverzüglich über das nicht zu Verfügung stehende Gepäck informieren, empfehlen die Verbraucherzentralen – entweder direkt telefonisch oder über den Reiseleiter vor Ort. (dpa)

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