Schutz gegen CoronaVierte Impfung kann bei gesunden Menschen eher schaden als nützen
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Hamburg – Experten gehen mittlerweile davon aus, dass bei immunologisch gesunden Menschen schon die vierte Impfung dem Prozess der Reifung der Immunantwort eher schaden als nützen könnte. „Dabei nimmt die Konzentration der Antikörper gegen ein bestimmtes Virus in unserem Körper zwar ab. Doch diejenigen, die bleiben beziehungsweise neu gebildet werden, binden immer besser an die Rezeptoren des Virus“, sagte Andreas Radbruch, Professor und Direktor des Deutschen Rheuma-Forschungszentrums in Berlin, zuletzt bei einem Pressegespräch des Science Media Center (SMC).
Die Meinung der Experten bei der SMC-Veranstaltung war eindeutig: Menschen, die keiner Risikogruppe angehören, sollten auf den zweiten Booster besser verzichten. Selbst wenn in den kommenden Monaten ein angepasster Omikron-Impfstoff zugelassen wird, könnte es sein, dass eine Empfehlung für die vierte Impfung ausbleibt.
Wie lange Impfzertifikate gelten
Gerade mit Blick auf die Sommer- und damit Urlaubsmonate stellen sich viele allerdings die Frage, wie sich dies auf die Gültigkeit ihrer Impfzertifikate auswirkt. Zumindest bereits Geboosterte müssen sich keine Sorgen machen: Bei ihnen ist der Nachweis in der EU aktuell zeitlich unbegrenzt gültig. Sollte sich die Studienlage zum Nutzen des zweiten Boosters stark verändern, könnte sich das zwar schnell ändern.
Wer in Deutschland reisen möchte, muss sich auch als Nicht-Geboosterter vorerst keine Gedanken machen. Auch im Falle einer Grundimmunisierung gelten die Zertifikate hierzulande unbegrenzt. Das ist in vielen EU-Staaten anders. Meistens sind die Impfzertifikate von vollständig geimpften, aber noch nicht geboosterten Personen nur 270 Tage lang gültig. Personen, die sich mit Johnson & Johnson haben impfen lassen, gelten dabei erst als grundimmunisiert, wenn sie zusätzlich eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben.
Die Grundimmunisierung beziehungsweise den Booster-Status kann man natürlich auch in Verbindung mit einer Infektion und anschließender Genesung erlangen. Für die Grundimmunisierung gelten hingegen folgende Zeiträume: nach zwei Impfdosen 14 Tage, nach Infektion und anschließend einer Dosis sofort, nach einer Dosis und anschließender Infektion ab dem 29. Tag.
Wichtig: EU-weit verfällt der Genesenenstatus und damit das Zertifikat nach sechs Monaten, in Deutschland bereits nach drei Monaten. Aktuell gelten diese Bestimmungen übrigens auch für die (Wieder-)Einreise nach Deutschland.Allerdings gibt es auch Länder, die jegliche Reisebeschränkungen aufgehoben haben. Wer zum Beispiel in Dänemark oder Schweden Urlaub machen möchte, muss derzeit keinerlei Nachweis über seinen Impf- oder Genesenenstatus führen. Auch ein Negativtest ist in diesen Ländern für die Einreise nicht erforderlich. Welche Bestimmungen in den einzelnen EU-Ländern gelten, darüber informiert das „Re-open EU“-Portal.
Drosten zieht sich aus Gremium zurück
Der Virologe Christian Drosten zieht sich aus einer Kommission zur wissenschaftlichen Beurteilung der staatlichen Corona-Beschränkungen in Deutschland zurück. Leider habe ihm Drosten mitgeteilt, dass er die Auswertung des Infektionsschutzgesetzes für die Bundesregierung und das Parlament nicht weiter begleite, erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Donnerstag bei Twitter. „Das ist ein schwerer Verlust, weil niemand könnte es besser.“ Der Leiter des Instituts für Virologie an der Charité Berlin bleibt aber Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Eine Charité-Sprecherin bestätigte den Rückzug. Dorsten sei zu der Überzeugung gelangt, dass Ausstattung und Zusammensetzung nicht ausreichten, um eine wissenschaftlich hochwertige Evaluierung gewährleisten zu können. (dpa)