Köln – Wenn sich der zweite Strich auf der Testkassette rot färbt, stellen sich für Berufstätige viele Fragen: Muss ich mich krankschreiben lassen? Darf mein Arbeitgeber mich verpflichten, im Homeoffice zu arbeiten? Und was ist, wenn nur mein Kind infiziert ist? Antworten auf die wichtigsten Fragen lesen Sie hier.
Mein Selbsttest ist positiv – muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?
In der Regel müssen Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern keine Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen. Allerdings: Vieles spricht dafür, dass man nach einem positiven Selbsttest den Arbeitgeber informieren muss, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Schließlich besteht bei einem positiven Ergebnis die Gefahr, dass man Überträger des Coronavirus ist und auch andere Arbeitnehmer im Unternehmen betroffen sein können“. Es werde daher juristisch von einer Pflicht zur Rücksichtnahme und damit zur Offenlegung ausgegangen.
Bei einem positiven Testergebnis sollten Sie sich umgehend in Isolation begeben. Sie sind zudem verpflichtet, das Ergebnis ihres Selbsttests durch einen Schnell- oder PCR-Test bestätigen zu lassen. Für die Organisation eines PCR-Tests sind Sie als Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Nachtestungen können in Hausarztpraxen oder Testzentren durchgeführt werden.
Muss ich mich bei einem positiven Test krankschreiben?
Krankschreiben lassen kann sich nur, wer auch wirklich krank ist. „Hat man einen positiven Corona-Test, aber keine Symptome, gibt es keinen Grund, sich krankschreiben zu lassen“, so Christian Solmecke.
Wer keine Symptome hat, aber nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich ebenfalls verpflichtend in häusliche Isolation begeben. Können Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht in dem Fall nicht nachkommen, weil sie für ihre Tätigkeit im Betrieb präsent sein müssen, reiche ein Nachweis der Infektion in der Regel aus, meint der Rechtsexperte.
Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?
Bislang durften Ärzte ihre Patienten bei Erkältungssymptomen vorübergehend auch telefonisch krankschreiben. Diese Sonderregelung ist jedoch inzwischen ausgelaufen. Seit dem 1. Juni müssen Sie wieder persönlich in die Praxis kommen, um eine Krankschreibung zu erhalten.
Grundsätzlich sind Krankschreibungen aber auch per Videosprechstunde möglich. Voraussetzung ist nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA), dass keine körperliche Untersuchung notwendig ist, um die Arbeitsunfähigkeit festzustellen. Versicherte, die zum ersten Mal in der Arztpraxis vorstellig werden, können demnach bis zu drei Tage, Bestandspatienten bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
Darf mein Arbeitgeber mich verpflichten, während meiner Isolation im Homeoffice zu arbeiten?
„Wer Corona-Symptome aufweist und deshalb krankgeschrieben ist, muss selbstverständlich nicht arbeiten“, so Rechtsanwalt Solmecke. Anders sehe es aber aus, wenn man trotz nachgewiesener Infektion fit sei und deshalb auch nicht vom Arzt krankgeschrieben werde. „Dann ist man weiterhin dazu in der Lage, seine Arbeitsleistung zu erbringen, wenn der Arbeitgeber das Arbeiten von zuhause aus ermöglicht. Man muss dann im Homeoffice arbeiten.“
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Bekomme ich als Arbeitnehmer weiter mein Gehalt, wenn ich aufgrund einer Infektion nicht zur Arbeit gehen kann?
Wenn Sie aufgrund von Krankheitssymptomen Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können, stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. In dem Fall zahlt der Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Erkrankung auch, Ihren Lohn bis zu sechs Wochen lang weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten nach diesem Zeitraum Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Aber auch wenn Sie keine Symptome aufweisen und sich nach einer Infektion isolieren müssen, bekommen Sie Ihr Gehalt wie üblich ausgezahlt. Der Arbeitgeber kann das Geld anschließend von Behörden zurückverlangen.
Darf ich trotz Krankschreibung im Homeoffice arbeiten, wenn es mir wieder besser geht?
Grundsätzlich ist das Arbeiten mit einer Krankschreibung erlaubt, denn ein ärztliches Attest ist nicht mit einem Arbeitsverbot gleichzusetzen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bestätigt lediglich, dass der oder die Betroffene für den angegeben Zeitraum nicht in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben.
„Wer zwar noch krankgeschrieben ist, aber eigentlich wieder fit und gesund ist, muss sogar wieder arbeiten“, sagt Christian Solmecke. Dafür müsse man auch nicht „gesund“ geschrieben werden.
Wie lange muss ich mich nach einem positiven Test isolieren?
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich für mindestens fünf Tage in Isolation begeben. In NRW können sich Infizierte ab dem fünften Tag mit einem offiziellen Bürger- oder PCR-Test freitesten. Ohne Freitestung endet die Isolation erst nach zehn Tagen.
Strengere Regeln gelten für Angestellte in Pflegeberufen: Sie müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und bei Ihrem Arbeitgeber einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um nach der Isolation wieder arbeiten zu dürfen.
Was gilt für Eltern, die ihr Kind betreuen müssen?
Ist das eigene Kind an Corona erkrankt und muss zuhause betreut werden, haben Eltern keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie deshalb nicht arbeiten gehen können. Sind beide Eltern und das Kind gesetzlich versichert, besteht jedoch ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie Christian Solmecke erklärt: „Gesetzlich krankenversicherte Eltern, die erkrankte Kinder bis zum Alter von 12 Jahren betreuen, können bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen, das in der Regel 90 Prozent des ausgefallen Nettoarbeitsentgelts beträgt.“ Das Kinderkrankengeld gebe es für bis zu 30 Tage je Elternteil und Kind, die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für bis zu zehn Wochen je Elternteil.
Ich habe mich bei der Arbeit angesteckt. Kann ich das als Arbeitsunfall melden?
Wenn Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, kann das als Arbeitsunfall gelten. Dafür müssen laut Christian Solmecke jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss man sich nachweislich durch einen beruflichen Kontakt infiziert haben oder es muss ein massives Infektionsgeschehen im Betrieb vorliegen. Zum anderen muss man positiv getestet und auch tatsächlich erkrankt sein.