Köln – Immer wieder beschäftigen strafrechtlich relevante Inhalte wie kinderpornografisches Material oder volksverhetzende Bilder, Texte und Videos die Polizei.
Ein Fall in Köln sorgte Ende 2019 für Aufsehen: Bilder, die den Holocaust lächerlich machen oder Witze über Anne Frank haben Schüler im Alter von 14 Jahren der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Köln in einem Gruppenchat bei dem Messenger-Dienst Whatsapp versendet und empfangen. Die Schulleitung hat Anzeige erstattet, wie der Kölner Stadt-Anzeiger bereits berichtete.
Die Täter: Kinder und Jugendliche. Der Tatort: Chats bei Whatsapp. Nur ein Klick und der rassistische Witz, das kinderpornografische Bild oder ein nationalsozialistisches Symbol ist versendet. Dass sie sich mit bestimmten Äußerungen und Bildern, die sie in Gruppen-Chats an Freunde und Klassenkameraden senden, unter Umständen strafbar machen können, ist wahrscheinlich nicht allen Jugendlichen klar.
Aus dem Alltag von Jugendlichen ist Whatsapp aber nicht mehr wegzudenken. Für 80 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und für 90 Prozent der 14- bis 15-Jährigen ist der Messenger-Dienst laut „Jugend, Medien, Informationen 2018” das wichtigste Programm auf dem Smartphone. Wie Eltern ihre Kinder davor schützen, dass diese selbst illegale Inhalte per Whatsapp verbreiten und welche Bilder oder Videos strafbar sind, erklären zwei Fachleute, der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke und Kristin Langer, Mediencoach bei der Initiative „Schau hin!“. Auch der Safer Internet Day,11. Februar, soll Eltern sensibilisieren.
Bilder, Videos oder Textbeiträge können strafbare Inhalte bei Whatsapp sein
Ob Bilder, Videos, Textbeiträge – „wie verbotene Inhalte kundgetan werden, ist unerheblich“, weiß Solmecke. Alle Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, können auch geahndet werden. Dazu zählen: das Versenden kinderpornografischer Bilder oder Videos, Volksverhetzung, der Aufruf zu Straftaten, Leugnung des Holocaust und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole. Zu den verbotenen Symbolen zählen beispielsweise das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS oder SA. Parolen wie „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ sind auch nicht erlaubt, weiß der Rechtsanwalt.
Laut Kristin Langer ist es für den Umgang mit allen digitalen Medien wichtig, dass Eltern ihre Kinder in der Nutzung altersgerecht anleiten und begleiten. Um Kinder und Jugendliche auf negative, beängstigende, verstörende und strafbare Inhalte in digitalen Medien wie Chats vorzubereiten, sei es wichtig den Kindern zu erklären, dass auch im Netz Regeln gelten. Dass es Bilder, Texte und Videos gibt, die Menschen verletzen und zum Teil auch Gesetzesgrenzen überschreiten.
Kinder sollten wissen: „Die digitale Welt ist kein Tummelplatz, wo jeder machen darf, was wer möchte.“ Wissen Kinder, was in Ordnung ist und was nicht, sind sie ab einem gewissen Alter auch selbst in der Lage, Nachrichten zu bewerten, sagt die Expertin.
Eltern sollten ihren Kindern Grundregeln für die digitale Welt vermitteln
Die Grenze, sich strafbar zu machen, ist teils schnell überschritten, weiß Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Gerade wenn Nutzer kinderpornografisches Material in Whatsapp-Gruppen zugeschickt bekommen, ist nach Paragraf 184b und 184c des Strafgesetzbuchs bereits der Besitz solcher Medien strafbar.“ Inwiefern dieser Besitz strafbar ist, hänge im Einzelfall davon ab, „wann Kenntnis über den Inhalt erlangt wurde und ob das Erhalten solcher Bilder ‚billigend in Kauf genommen wurde‘“.
Eine Grundregel, die Kindern mit an die Hand gegeben werden kann: „Bevor ich etwas schreibe, weiterleite oder versende, muss ich immer erst darüber nachdenken, ob ich es wirklich abschicken sollte“, sagt Kristin Langer. Für Chats müssen Jugendliche wissen, wie eine angemessene und respektvolle Kommunikation funktioniert.
„Eltern können ihren Kindern erklären, welche Dinge verboten sind und warum es beispielsweise nicht erlaubt ist ein Hakenkreuz zu malen oder Bilder mit dem Symbol zu verbreiten.“ Zum Grundwissen von netzaktiven Kindern und Jugendlichen zählt, dass beleidigende oder diffamierende Nachrichten nicht in Ordnung sind. Eine wichtige Verhaltensweise für Kinder im Netz: „Ich muss auf mich und andere aufpassen."
Vertrauen spielt bei Jugendlichen eine große Rolle
Die Medienexpertin erklärt, dass Eltern mit ihren Kindern eine Mediennutzung aufbauen müssen, die bei Jugendlichen am besten auf Vertrauensbasis funktioniert. „Eltern sollten ihre Kindern ermutigen und stärken, damit sie auch nein sagen können und sich nicht von Klassenkameraden unter Druck setzen lassen.“ Wichtig ist es für Jugendliche zu wissen, was zu tun ist, wenn sie beispielsweise ein Bild mit einem Hakenkreuz gesendet bekommen. „Man kann den Inhalt bei der Plattform melden, den Absender blockieren und sich auch aus Chats löschen“, sagt Langer.
Mit 13 oder 14 Jahren möchten Jugendliche nicht mehr alles den Eltern erzählen, daher sei es wichtig, dass Eltern mit den Kindern Eckdaten verabredet haben, zum Beispiel zu Nutzungszeiten, aber auch was in einem Chat verboten ist. Dazu müssen Familien individuelle Lösungen finden, was sie und ihre Kinder für angemessen halten.
„Manche Eltern sprechen mit den Jugendlichen ab, dass sie Whatsapp-Chats einmal im Monat anschauen, oder sie sich einmal in der Woche mit den Kindern über die Inhalte in den Chats unterhalten.“ Wichtig sei es, dass Jugendliche wissen, dass sie sich bei komischen, beängstigen Inhalten oder Nachrichten, die sie für verboten halten, an ihre Eltern, Lehrer oder Freunde wenden können. Im Netz gibt es auch Angebote wie „Juuuport“, wo Jugendliche andere Jugendliche anonym beraten.
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Verbotene Symbole, Beleidigung – Strafen fallen unterschiedlich hoch aus
Hat sich ein Kind oder Jugendlicher beispielsweise durch das Versenden eines verbotenen Symbols oder kinderpornografischen Materials strafbar gemacht, hängt es von der Straftat ab, welche Strafen drohen. „Während eine Beleidigung meist nur mit einer Geldstrafe belangt wird, droht bei der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischen Materials bis zu zehn Jahre Haft”, sagt Solmecke.
Auch müsse differenziert werden, in welchen Whatsapp-Gruppen Inhalte weiterverbreiten werden, so der Anwalt. „Wer ein verbotenes Symbol nur an eine Person oder an einen kleinen, ihm bekannten Personenkreis sendet, bleibt straffrei. Insofern sie nicht davon ausgehen, dass das Symbol unkontrolliert weiter verbreitet wird.“
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig
Kinder unter 14 Jahren sind nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs strafunmündig. „Eltern haften im Strafrecht nicht für ihre Kinder. Sie können also grundsätzlich nicht bestraft werden.“ Ohne Konsequenzen bleibt eine strafbare Handlung bei Kindern unter 14 trotzdem nicht, oft werde das Jugendamt in solchen Fällen eingeschaltet, sagt der Rechtsanwalt. Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafmündig und können für ihre Taten belangt werden.