Frankfurt/Main – Mit ersten konkreten Reformbeschlüssen ist am Samstag die dritte Synodalversammlung zur Erneuerung der katholischen Kirche in Deutschland zu Ende gegangen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, wertete das dreitägige Treffen in Frankfurt am Main als „großen Erfolg”. „Wir verändern das konkrete Handeln der Kirche, und ich habe die große Hoffnung, uns gelingt der Durchbruch in eine veränderte Kultur: deutlich partizipativer, gerechter, in geteilter Verantwortung aller.”
Konkret habe die Synodalversammlung beschlossen, dass die Gläubigen eines jeden Bistums künftig stärker an der Berufung eines neuen Bischofs beteiligt werden sollten. „Ein Kulturwandel ist auch in der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts notwendig”, sagte Bätzing. Weit über 90 Prozent der Delegierten hätten sich dafür ausgesprochen. Der Limburger Bischof verwies auf die Initiative #OutInChurch, in der sich kürzlich 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Queersein bekannt hatten. Derzeit müssen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die etwa in homosexuellen Partnerschaften leben oder nach einer Scheidung wieder heiraten, mit Sanktionen rechnen, im schlimmsten Fall mit der Kündigung.
Auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, sagte: „Die Dritte Synodalversammlung war erfolgreich. Die Versammlung hat geliefert.” Drei Reformtexte seien bereits in zweiter Lesung und damit endgültig verabschiedet worden. Dabei habe es auch klare Mehrheiten der Bischöfe gegeben.
Die seit Donnerstag tagende dritte Synodalversammlung sprach sich unter anderem für die Segnung homosexueller Paare, für die Zulassung von verheirateten Priestern und für Frauen als Diakoninnen aus. Deutlich befürworteten sie auch eine Änderung des geltenden Arbeitsrechts. Eine deutliche Mehrheit verlangte, die Diskriminierung und drohende Kündigung homosexueller kirchlicher Mitarbeiter zu beenden. Auch dürften Mitarbeiter im Falle einer Scheidung oder des Kirchenaustritts ihres Partners nicht arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten müssen.
Allerdings müssen die meisten Punkte noch auf den beiden nächsten Synodalversammlungen endgültig beschlossen werden. Die Synodalversammlung ist das zentrale Gremium des Reformprozesses Synodaler Weg, den die deutschen Katholiken 2019 begonnen hatten. Er ist eine Reaktion auf den Missbrauchsskandal.
Während das Arbeitsrecht von den deutschen Bischöfen eigenständig geändert werden könnte, wäre in vielen anderen Punkten die Zustimmung des Papstes erforderlich. Der Botschafter von Papst Franziskus in Deutschland, Nikola Eterovic, richtete mahnende Worte an die Synodalversammlung. In einer Erklärung vor den Delegierten betonte er die Einheit der katholischen Kirche, die weltweit dieselbe Botschaft verkünde. Dabei sei entscheidend, was der „Heilige Vater” in Rom sage. Eterovic erinnerte daran, dass es weltweit 1,3 Milliarden Katholiken gebe, aber nur 22,6 Millionen davon lebten in Deutschland.
Eterovic hatte kein einziges Wort der Ermutigung für die Teilnehmer der Synodalversammlung. Zwar liege Synodalität „Seiner Heiligkeit” Papst Franziskus am Herzen. Diese müsse jedoch im katholischen Sinne verstanden werden: Eine wahre Synode sei vom Heiligen Geist erfüllt „und nicht ein Parlament oder eine Befragung von Meinungen, wie es die Medien tun können”.
Kritisch äußerte sich Bätzing zu der für den 2. März geplanten Rückkehr von Kardinal Rainer Maria Woelki an die Spitze des Erzbistums Köln. Es gehe „ein kritischer und sorgenvoller Blick nach Köln, ob dort ein echter Neuanfang gelingen kann”, sagte Bätzing. „Den brauchte es, um die Krise, die dort entstanden ist, auch zu überwinden.” Auch Stetter-Karp sagte, sie schätze die Situation in Köln als „kritisch” ein.
Der als erzkonservativ geltende Woelki befindet sich derzeit in einer fünfmonatigen Auszeit, die aber an Aschermittwoch endet. Das Verhältnis zwischen ihm und den wichtigsten Gremien des Erzbistums Köln gilt als zerrüttet. Woelki hatte 2020 eine Vertrauenskrise ausgelöst, als er sich entschied, ein Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs nicht zu veröffentlichen. Er führte rechtliche Gründe dafür an.
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