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Rückwirkend für 2024Bundestag beschließt Steuerentlastungen und erweitert Kindergeldanspruch

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Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. 

Für das kommende Jahr sind weitere Anhebungen der Steuerfreibeträge angekündigt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.

Kranken- und Pflegekassenbeiträge steigen, auf der anderen Seite gibt es aber Entlastung bei den Steuern. Es bleibt mehr Netto vom Brutto.

Der Bundestag hat zusätzliche Entlastungen bei der Einkommensteuer beschlossen. Der sogenannte Grundfreibetrag - also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - wird rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag noch einmal um 228 auf 6.612 Euro. Dieser Betrag kommt pro Elternteil hälftig noch auf den Grundfreibetrag obendrauf und senkt die Steuerlast entsprechend weiter.

Die Entlastung soll laut Gesetz bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das Netto vom Brutto müsste dann entsprechend höher ausfallen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Steuern: Freibeträge werden regelmäßig erhöht

Für das kommende Jahr sind weitere Anhebungen der Freibeträge angekündigt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.

Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung im Land. Die Freibeträge für das laufende Jahr wurden bereits erhöht (Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604, Kinderfreibetrag von 6.024 auf 6.384 Euro). Nun wird noch einmal nachgesteuert. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte das unter anderem damit begründet, dass auch das Bürgergeld stark erhöht worden sei.

Kindergeld für angeworbene Fachkräfte erweitert

Das Parlament beschloss zudem das Jahressteuergesetz, das laut Gesetzentwurf viele Einzelmaßnahmen enthält, „die überwiegend technischen Charakter haben“, wie es heißt. Eine dieser Maßnahmen betrifft eine Erweiterung des Kindergeldanspruchs für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz angeworben wurden.

Die entsprechend im Aufenthaltsgesetz geänderten Regeln ziehen demnach Änderungen auch im Einkommensteuerrecht beim Kindergeld nach sich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angeworbene die Leistung erhalten. Laut Gesetzentwurf wird mit 18.000 zusätzlichen Kindergeldanträgen in diesem Jahr und mit 30.000 zusätzlichen Anträgen in den Folgejahren gerechnet. (dpa)