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„Ohne Angst sprechen“Bistum Aachen will keine Kündigungen mehr wegen Homosexualität

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#outinchurch

Die Kombo zeigt Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Initiative „#OutInChurch. Für eine Kirche ohne Angst“

Aachen/Köln – Die Diskussion um eine Neufassung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche gewinnt an Fahrt: Auch wenn die Revision der arbeitsrechtlichen „Grundordnung“ auf sich warten lässt, garantieren mehrere deutsche Bistümer bereits jetzt, dass homosexuelle oder geschiedene und wiederverheiratete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihnen arbeiten können.

Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wegen sexueller Orientierung

Am Dienstag sicherte das Bistum Aachen zu, dass es die Bestimmungen in Artikel 5, Absatz 2 der Grundordnung nicht anwende, die bisher Kündigungen in solchen Fällen möglich machten. Dies empfehle man ausdrücklich auch allen anderen katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisationen, erklärte der stellvertretende Aachener Generalvikar Rolf-Peter Cremer der Rundschau. „Die sexuelle Orientierung und Identität, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen (Wieder-)heirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen“, so Cremer. Das gelte auch für Neueinstellungen und auch für Berufe, für die eine kirchliche Lehrerlaubnis benötigt wird – also etwa für Religionslehrer.Ähnliche Garantieren gaben die Bistümer Osnabrück und Essen ab ebenso wie zuvor der Würzburger Bischof Franz Jung. Vom Erzbistum Köln ging bis Redaktionsschluss dieser Zeitung keine Stellungnahme ein.

„Grundordnung“ soll bis zum Sommer überarbeitet sein

Elf Generalvikare katholischer Bistümer forderten einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende. Zudem solle die Überarbeitung der „Grundordnung“ bis zum Sommer abgeschlossen sein, heißt es in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing. Absender waren der Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg und zehn seiner Kollegen unter anderem aus Essen, Hamburg, Limburg, Münster und Berlin. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, konnte noch keinen zeitlichen Rahmen für die Überarbeitung nennen. Die Grundordnung ist arbeitsrechtlich die Basis für die rund Dreiviertelmillion Beschäftigte. Das Bistum Aachen forderte eine verbindliche und rechtssichere Neugestaltung.

Initiative #OutInChurch für mehr Offenheit

Im Januar hatten sich in der Initiative #OutInChurch 125 Kirchenmitarbeitende als queer – also als Teil einer sexuellen Minderheit – zu erkennen gegeben. Kurz zuvor hatte der Aachener Bischof Helmut Dieser im Rundschau-Interview kritisiert, Homosexuelle würden durch die Kirche „abgewertet und kriminalisiert“. Sein Vize-Generalvikar Cremer stellte klar, Mitarbeitende, die sich an #out-inchurch beteiligten, müssten keine Konsequenzen fürchten. Menschen seien anzunehmen, wie Gott sie geschaffen habe: „Jeder, der für und in der Kirche arbeitet, muss frei und ohne Angst über sich und seine Person sprechen können, ohne befürchten zu müssen, dass er deswegen eine Kündigung erhält“, erklärte er. (mit kna)