Kommentar zu Woelki und dem VatikanDarum ist die Entscheidung mehr als fragwürdig
Köln – Die Erleichterung war unübersehbar: Der Vatikan hat den Kölner Erzbischof Kardinal Woelki vom Verdacht entlastet, bei der Verwendung von Mitteln aus dem viel beschworenen BB-Fonds gegen gegen kirchliches Recht verstoßen zu haben. Was hier am Beispiel der Finanzierung von Gutachten und Krisen-PR entschieden wurde, dürfte sich auch auf die Ausstattung der Kölner Hochschule für Katholische Theologie und die Nothilfe für einen überschuldeten Priester übertragen lassen. Woelki kann sich seines Verbleibens auf dem Kölner Erzbischofsstuhl deutlich sicherer sein als zuvor.
Rom hat gesprochen, die Sache ist erledigt
Kirchenrechtlich ist die Entscheidung aus Rom allerdings mehr als nur fragwürdig. Ein im Brief aus Rom zitiertes Fachbuch sagt sogar das genaue Gegenteil dessen, was eine vatikanische Behörde festzustellen zu können meint. Allerdings – am Ende ist der Papst der Herr des Kirchenrechts, und wenn seine Leute das Kölner Finanzgebaren billigen, dann ist der Instanzenweg erschöpft. Rom hat gesprochen, die Sache ist erledigt, den Spruch kennt jeder Katholik.
Nur: Genau dieses römische Verhalten passt einfach nicht mehr in die Zeit, und ebenso wenig ist es angemessen, eine Vermögensmasse namens Bischöflicher Stuhl wie eine Privatschatulle zu behandeln. Das wäre ja die Konsequenz des Briefes, auch wenn Woelki immerhin seinen Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat einbindet. Das „Stuhl“-Vermögen soll die Handlungsfähigkeit des Bischofs auch in der Zukunft sichern, es wird in Köln sogar mit dem Diözesanvermögen in einem konsolidierten Finanzbericht dargestellt. Soll ein Teil dieses Gesamtetats abseits der üblichen Regularien verwaltet werden?
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Auf die allgemeine kirchenrechtliche Verunsicherung, die Bischofs- und Kleruskongregation hier auslösen, sollten die deutschen Bischöfe reagieren, wenn der vatikanische Gesetzgeber es schon nicht vermag: Sie müssen klare, für alle verbindliche Regelungen für die Verwaltung aller ihnen zugeordneten Vermögenswerte treffen.