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Wegen StrafverfolgungTrump droht mit „Tollhaus“ – und will Gewalt nicht ausschließen

Lesezeit 3 Minuten
Der frühere US-Präsident Donald Trump während einer Wahlkampfveranstaltung in Clinton, Iowa am 6. Januar 2024.

Der frühere US-Präsident Donald Trump während einer Wahlkampfveranstaltung in Clinton, Iowa am 6. Januar 2024.

Laut Ex-Präsident Trump seien die gegen ihn laufenden Strafverfolgungen ein Versuch Bidens, die Präsidentschaftswahl zu gewinnen.

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat damit gedroht, dass die USA zu einem „Tollhaus“ werden würden, sollten die gegen ihn laufenden Strafverfolgungen weitergehen. Es sei „sehr unfair“, wenn er als politischer Gegner von Präsident Joe Biden vom Justizministerium verfolgt werde, sagte Trump am Dienstag vor Reportern in Washington nach einer Anhörung vor einem Bundesberufungsgericht. Es handle sich um den Versuch, auf „diese Weise“ die Präsidentschaftswahl im November zu gewinnen.

„Das Land wird zu einem Tollhaus werden. Es ist eine sehr schlechte Sache. Es ist ein sehr schlechter Präzedenzfall. Wie gesagt, es ist die Öffnung einer Büchse der Pandora“, erklärte Trump weiter. Fragen wollte der ehemalige US-Präsident am Dienstag nicht beantworten. Als ein Reporter der „Washington Post“ den Republikaner aufforderte, Gewalt seitens seiner Anhänger auszuschließen, antwortete Trump nicht – und ging einfach weg, das berichtet die US-Zeitung.

Donald Trump droht mit „Tollhaus“ – und will Gewalt nicht ausschließen

Trump will Biden bei der Wahl herausfordern und hat den Umfragen zufolge beste Chancen, von seiner Republikanischen Partei für die Wahl am 5. November nominiert zu werden. Die Vorwahlen der Republikaner zur Kür ihres Präsidentschaftskandidaten beginnen am kommenden Montag (Ortszeit) im Bundesstaat Iowa. Zugleich sieht sich Trump im Wahljahr mit vier strafrechtlichen Anklagen konfrontiert.

In der Gerichtsanhörung am Dienstag ging es um die Frage, wie umfassend Trumps Immunität als Ex-Präsident gegen strafrechtliche Verfolgung ist. Das Gericht fällte aber noch keine Entscheidung in dieser Frage. Trump war während der Anhörung im Saal, ergriff dort aber nicht das Wort. Doch wie schon frühere Gerichtstermine nutzte er auch diesen mit seinem anschließenden Statement vor der Presse, um sich als Opfer eines angeblich politisch gesteuerten Justizapparats darzustellen.

Ex-Präsident Trump: Immunität gegen starfrechtliche Verfolgung

Vor Gericht hatte es zuvor Trumps Anwalt John Sauer als „schockierenden Standpunkt“ bezeichnet, dass ein früherer Präsident für „offizielle Handlungen“ während seiner Amtszeit verfolgt werden könne. Dies würde eine „Büchse der Pandora“ für weitere Strafverfolgungen von Ex-Präsidenten öffnen, warnte er. Trumps Anwälte vertreten den Standpunkt, dass Trump „absolute Immunität“ genieße und nicht für Handlungen strafrechtlich verfolgt werden könne, die in seine Amtszeit fallen.

Diese Argumentation hatte die Bundesrichterin Tanya Chutkan Anfang Dezember abgewiesen. Trumps vier Jahre als Präsident „haben ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu umgehen, der seine Mitbürger unterliegen“, befand sie. Gegen die Entscheidung der Richterin legten Trumps Anwälte wiederum Berufung ein. Mit dieser Berufung befasst sich nun das Bundesberufungsgericht.

Donald Trump: Vorwürfe der Wahlmanipulation

Der Beginn des Prozesses gegen Trump vor einem Bundesgericht wegen der Wahlmanipulationsvorwürfe ist bislang für den 4. März und damit inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen angesetzt. Ohne vorherige Klärung der Immunitätsfrage kann das Verfahren jedoch nicht stattfinden - weshalb offen ist, ob der Prozesstermin eingehalten werden kann.

Trump und seine Anwälte spielen auf Zeit und wollen verhindern, dass der Prozess inmitten des Rennens um das Weiße Haus stattfindet. Der Streit um seine Immunität wird voraussichtlich letztlich vor dem Obersten Gericht des Landes landen. Auch von der Justiz des Bundesstaats Georgia ist Trump wegen seiner Versuche angeklagt, das Wahlergebnis von 2020 zu kippen. (das/afp)