Dem ersten Prozess von Autorin Carroll war Trump ferngeblieben und auch zum zweiten hätte er nicht erscheinen müssen. Doch mit dem Rückenwind des Vorwahl-Sieges in Iowa nutzt der Ex-Präsident die Aufmerksamkeit - und legt sich auch mit dem Richter an.
Zweiter VerleumdungsprozessRichter droht Trump mit Gerichtsausschluss wegen zahlreicher Störungen
Der Richter im zweiten Verleumdungsprozess gegen Donald Trump in New York hat dem Ex-Präsidenten wegen zahlreicher Störungen mit dem Ausschluss aus dem Gerichtssaal gedroht. „Herr Trump hat das Recht, hier anwesend zu sein. Dieses Recht kann eingebüßt werden, wenn er stört - und das, was mir berichtet wurde, gehört dazu“, sagte Richter Lewis Kaplan am Mittwoch (Ortszeit) übereinstimmenden Medienberichten zufolge in dem Gerichtssaal in Manhattan. „Und wenn er die Anweisungen des Gerichts missachtet - Herr Trump, ich hoffe, ich muss Sie nicht von dem Prozess ausschließen, ich verstehe es so, dass Sie das wahrscheinlich gerne hätten.“
Trump antwortete den Berichten zufolge darauf: „Das hätte ich liebend gerne, das hätte ich liebend gerne.“ Daraufhin sagte Richter Kaplan: „Ich weiß das, denn Sie können sich einfach nicht kontrollieren unter diesen Umständen, Sie können es einfach nicht.“ Zuvor hatte Trump während der Aussage von US-Autorin E. Jean Carroll gegen ihn immer wieder den Kopf geschüttelt und abschätzige Kommentare abgegeben. „Das ist Betrug“, hatte er den Berichten zufolge beispielsweise gesagt.
Trump nennt Richter „radikalen Trump-Hasser“
Carrol sprach in ihrer Aussage unter anderem von den Drohungen, die sie von Trump-Anhängern bekomme, und mit welcher Angst sie Tag für Tag lebe, seit sie mit ihren Anschuldigungen gegen den früheren US-Präsidenten an die Öffentlichkeit gegangen war. Nach Abschluss des Gerichtstages behauptete Trump erneut, Carrol vor ihren Anschuldigungen überhaupt nicht gekannt zu haben. Außerdem attackierte er den Richter und bezeichnete ihn als „radikalen Trump-Hasser“.
Alles zum Thema Donald Trump
- Stunker-Mitbegründer Winni Rau „Am Wahlabend könnten wir bei der Stunksitzung Hochrechnungen einblenden“
- Ersatz für Gaetz schnell gefunden Donald Trump nominiert seine Anwältin fürs Justizministerium
- Konjunktur Deutsche Wirtschaft wächst im dritten Quartal nur minimal
- „Das ist absolut absurd“ Westernhagen zieht über Trump her – und hadert mit Deutschland
- Vorwürfe gegen Matt Gaetz Trumps umstrittener Wunsch-Justizminister macht Rückzieher
- Ex-Bundesminister auf Lesetour Was Jürgen Trittin (Grüne) mit Blick auf die ZUE in Frechen rät
- Monopol-Prozess Forderung der US-Regierung – Google soll Chrome verkaufen
Es handelt sich um den zweiten Prozess von Carroll gegen Trump. Zum Abschluss des ersten hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.
Donald Trump muss zahlen: Carroll will über zehn Millionen Dollar
Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte ein Richter entschieden, dass weitere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit muss die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss. Carroll verlangt mehr als zehn Millionen Dollar.
Trump gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt der 77-Jährige häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung, was ihm schon Kritik von mehreren Richtern eingebracht hat. (dpa)