Düsseldorf/Berlin – Nach den Beratungen von Bund und Ländern am vergangenen Freitag hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstagmittag die angepassten Maßnahmen für Nordrhein-Westfalen erläutert. Im Fokus stehen vor allem die 2G-Plus-Regel für Gastronomie und Freizeitbereich, weitere Anreize zur Booster-Impfung sowie Corona-Tests „vor Ort“. Wesentlich: Geboosterte Personen werden von der zusätzlichen Test-Pflicht befreit.
Die geplante, verkürzte Quarantäne- und Isolationszeit wird nicht vom Land NRW, sondern dem Bund geregelt, erläuterte Laumann, ein entsprechender Beschluss soll bis Freitag stehen.
Bund, Länder und auch Laumann begründeten die angepassten Maßnahmen mit der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte bereits zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erklärt, dass er sich bundessweit einheitliche Regeln im Kampf gegen Corona und die Omikron-Variante wünscht.
Die Maßnahmen und Regeln für Nordrhein-Westfalen, die ab Donnerstag, 13. Januar, gelten, in der Übersicht.
2G-Plus-Regel für Freizeit, Sport und Gastronomie
Größte Neuerung: Nordrhein-Westfalen folgt den Vereinbarungen von Bund und Ländern und setzt in vielen Bereichen die schärfere 2G-Plus-Regel um. „Generell können sich Bürgerinnen und Bürger merken, dass überall dort, wo man nicht dauerhaft eine Maske tragen kann, die 2G-Plus-Regel gilt“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef-Laumann als grobe Richtlinie.
Im Detail bedeutet es, dass künftig unter anderem in der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars), sowie Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich neben dem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch ein negativer Corona-Schnelltest vorgezeigt werden muss, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Wenn Speisen und Getränke in der Gastronomie nur abgeholt werden, gilt die Maskenpflicht, nicht aber die 2G-Plus-Regel.
Sonderregeln in NRW für Geboosterte
2G-Plus-Sonderregel für Geboosterte: Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen keinen negativen Corona-Test mehr vorzeigen und können sich stattdessen mit dem Impfzertifikat ausweisen. Nordrhein-Westfalen folgt damit dem Bund- und Ländervorstoß.
In einer Reihe von Bundesländern gelten entsprechende 2G-plus-Regeln schon heute, etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Hessen zumindest in Corona-Hotspots. Sachsen-Anhalt und Bayern machen die verschärfte 2G-plus-Regel in der Gastronomie nicht mit.
Corona-Tests unter Aufsicht auch „vor Ort“ in NRW möglich
Um die eingeführte 2G-Plus-Regel und die ohnehin bestehende 3G-Regel besser umsetzen zu können, wird ab Donnerstag auch der Corona-Test „vor Ort“ erlaubt sein. Das bedeutet, dass etwa in Restaurants oder Fitnessstudios ein Test aktuell und unter Aufsicht gemacht werden kann. Fällt der Test negativ aus, darf die getestete Person etwa im Restaurant essen oder im Studio trainieren. Es muss nicht mehr zwingend eine Teststelle aufgesucht wurden.
Wichtig: Dieser Corona-Test gilt nur für den Zutritt zum konkreten Angebot.
Maskenpflicht gilt wieder in Warteschlangen
Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante setzt NRW schärfere Regeln bei der Maskenpflicht um: Ab Donnerstag gilt die Maskenpflicht wieder in Warteschlangen – auch im Freien. Außerdem müssen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien Masken getragen werden, sofern keine 3G- oder 2G-Regel für diese Veranstaltung gilt.
Fußballspiele: Wieder bis 750 Zuschauern erlaubt
Ende der Geisterspiele: Künftig sind in NRW wieder Großveranstaltungen mit bis zu 750 Zuschauern möglich – auch bei Fußball-Spielen, womit die Geisterspiele ein Ende haben könnten. Das Land begründet die Regel so, dass alle Großveranstaltungen einheitlichen Regeln unterliegen sollen.
Anreize für Booster-Impfung
Bund, Länder und NRW setzen nach Empfehlung von Virologen auf die Auffrischungsimpfung, die einen besseren Schutz gegen die Omikron-Variante bietet. Deswegen befreit das Land Menschen, die die Booster-Empfehlung erhalten haben, in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht.
Die Entbindung von der zusätzlichen Testpflicht gilt auch für Menschen, die grundimmunisiert sind, und zusätzlich in den vergangenen drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Laut Laumann gab es am allein am vergangenen Montag in NRW rund 204.000 Auffrischungsimpfungen, sowie rund 22.000 Erstimpfungen.
Corona-Lage in NRW – Inzidenz wieder mehr im Fokus
Laumann erläuterte zu Beginn der Pressekonferenz die aktuelle Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen: Die Inzidenz liegt am Dienstag bei 381, rund 114.000 Menschen seien aktuell mit dem Coronavirus infiziert. Die Omikron-Variante löst auch in NRW Delta als dominante Variante ab, aktuell sind rund die Hälfte der Fälle Omikron-Infektionen, so Laumann.
78,5 Prozent der NRW-Bevölkerung haben mindestens eine Impfung erhalten, 75 Prozent sind doppelt geimpft und rund 45 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind geboostert. Aktuell liegen 1923 Menschen wegen Covid-19 in NRW-Krankenhäusern, davon 439 auf Intensivstation, 299 Personen werden künstlich beatmet. Laumann erklärte, dass die recht niedrige Krankenhausbelegung an der „Abflachung der Delta-Variante“ läge. Es deutet vieles darauf hin, dass die Omikron-Variante ansteckender ist, die Krankheitsverläufe aber nicht so schwerwiegend sind. „Aber es weiß noch kein Mensch, welche Auswirkungen es wirklich für das Gesundheitssystem haben wird“, warnt Laumann. Wegen der hohen Infektionsrate durch Omikron will NRW wieder mehr auf die Sieben-Tages-Inzidenz als entscheidenden Indikator setzen und nicht mehr primär auf die Hospitalisierungsrate.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab dem Donnerstag, 13. Januar 2022.