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Bistum unterliegt im Streit um Kündigung wegen Bürostuhl

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Köln – Im Streit um die Kündigung wegen eines mitgenommenen Bürostuhls hat das Erzbistum Köln vor Gericht eine Niederlage gegen seine Justiziarin erlitten.

Das Arbeitsgericht Köln gab der Klage der Frau, die unter Erzbischof Rainer Maria Woelki gearbeitet hatte, am Dienstag statt. Ihre Kündigung wurde für unwirksam befunden. Ausgesprochen hatte sie das Bistum, weil die Juristin zu Beginn der Corona-Pandemie ihren Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen hatte.

Der Richter hielt in seinem Urteil zwar fest, dass es eine „Pflichtverletzung” sei, wenn man nicht abgesprochen Eigentum des Arbeitgebers nach Hause mitnehme. In der damaligen Situation im Jahr 2020 - in Deutschland war das Coronavirus noch nicht lange angekommen - habe das aber nicht ausgereicht, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Das Erzbistum habe damals der Arbeit im Homeoffice Vorrang eingeräumt. Aber: Die dafür notwendige Ausstattung habe es so kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt.

Die Juristin hatte seit 2008 beim Erzbistum gearbeitet. Die Kündigung datierte vom 22. Juni 2021. Darüber hinaus hatte das Bistum die Frau wenige Tage später auch noch in den Ruhestand versetzt. Als Begründung wurde ihre dauerhafte Dienstunfähigkeit angeführt.

Auch diesen Schritt hält das Gericht in seinem Urteil für unwirksam. Dafür habe es einer Prognose bedurft, dass die Frau ihre Dienstfähigkeit auch in den nächsten sechs Monaten nicht wiedererlangen werde. Eine ärztliche Stellungnahme vom Januar 2021 und eine seitdem fortdauernde Dienstunfähigkeit reiche dafür nicht.

Keine Annäherung bei einem Gütetermin

Die Justiziarin hatte in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt. Bei einem Gütetermin war es aber zu keiner Annäherung der Parteien gekommen. Der Anwalt des Erzbistums hatte vorgebracht, dass es sich bei dem Bürostuhl um einen „Gegenstand von durchaus erheblichem Wert” handle - die Mitnahme sei „illegal” gewesen. „Es gibt keinen einzigen Bürostuhl, der in Corona-Zeiten mit nach Hause genommen werden durfte”, hatte er erläutert. Zudem habe sich die Frau kurz danach krank gemeldet.

Was das Urteil für die Zukunft der Frau konkret bedeutet, blieb zunächst unklar. Es kann noch Berufung eingelegt werden. Auf die Frage, ob das Bistum die Frau nun wieder beschäftigen müsse, sagte eine Gerichtssprecherin allerdings: „Im Prinzip - soweit sie arbeitsfähig ist - ist sie zu beschäftigen.”

Die Justiziarin, die während ihrer Amtszeit mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen beschäftigt war, hatte auch Schmerzensgeld eingefordert - mindestens 50.000 Euro. Sie sei für diese Arbeit unzureichend geschult worden, hatte sie argumentiert. Das Bistum sei seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen. Ihr Anwalt hatte von einer posttraumatischen Belastungsstörung berichtet.

Schmerzensgeld sprach ihr Richter Hans-Stephan Decker allerdings nicht zu. Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle sei notwendig gewesen - und die damit verbundenen Belastungen unvermeidbar. Als Leiterin der Stabsabteilung Recht sei es zumutbar, sich selbst um eine entsprechende Unterstützung beim Erzbistum zu kümmern.

Bistum in der Krise

Das Bistum steckt in einer Krise, seit sich Kardinal Woelki 2020 entschieden hatte, ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen nicht zu veröffentlichen. Er führte dafür rechtliche Gründe an. Stattdessen gab er ein neues Gutachten in Auftrag. Diese Entscheidung führte zu einer Welle von Kirchenaustritten.

Momentan befindet sich Woelki in einer „geistlichen Auszeit”. Sie soll aber Anfang März enden.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-754824/6 (dpa)