F&AWas man zur neuen Corona-Schutzverordnung in NRW jetzt wissen muss
Düsseldorf – Der umstrittene harte Oster-Lockdown ist abgesagt, jetzt will NRW in der Pandemie-Bekämpfung überraschend neue Wege gehen. Die „Notbremse“ wird ab Montag doch nicht „eins zu eins“ umgesetzt, sondern durch neue Test-Vorgaben in Hotspot-Städten ergänzt. Die neue Corona-Schutzverordnung im Einzelnen:
Wo greift die Notbremse künftig?
In allen Städten und Kreisen, die drei Werktage in Folge eine höhere Inzidenz als 100 Neuinfektionen pro Woche und 100000 Einwohner aufweisen, werden ab Montag die seit 8. März geltenden Lockerungen grundsätzlich wieder zurückgenommen. Das war vor allem die Öffnung von Buchhandlungen, Blumenmärkten und Schreibwarengeschäften sowie die Möglichkeit zum Termin-Shopping im Einzelhandel („Click & Meet“) oder zum Außensport in kleineren Gruppen für Erwachsene und in größeren für Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Außerdem betraf es die Gelegenheit zum Besuch von Zoos und Museen mit Anmeldung.
Welche Ausnahmen sind künftig möglich?
Auch Kommunen mit Inzidenzen von weit über 100 können ab Montag weiter Termin-Shopping, Zoo- und Museums-Besuche mit vorheriger Anmeldung oder Sport weiter erlauben. Voraussetzung: Betroffene Städte und Kreise müssen mit einer Allgemeinverfügung eine Nachweispflicht für negative Corona-Tests einführen.
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Wer einen tagesaktuellen Negativ-Nachweis einer offiziellen Teststelle vorlegen kann, darf dann weiter einkaufen, in Zoos oder auf Sportanlagen. Die Tests bezahlt der Bund. Auch Sonnenstudios öffnen wieder ab Montag.
Kann überhaupt genug getestet werden?
Laut Landesregierung haben die Kommunen inzwischen fast 5000 offizielle Testzentren genehmigt, dort seien zuletzt rund 100000 Tests täglich vorgenommen worden. Schwer absehbar bleibt, ob die Kapazitäten ausreichen, wenn sich demnächst ein Großteil der 18 Millionen NRW-Bürger täglich testen lassen will, um sich mehr Freiräume für die Freizeitgestaltung zu verschaffen. Private Corona-Schnelltests, die man sich selbst beim Discounter oder der Drogerie kaufen kann, sollen zunächst keine Berücksichtigung finden.
Welche Städte sind Corona-Hotspots?
Die Inzidenzwerte wechseln täglich. Da am Freitag jedoch bereits 35 von 53 Städten und Kreisen in NRW über der für Lockerungen relevanten Schwelle von 100 lagen, dürften früher oder später alle Kommunalverwaltungen Öffnungen nur noch gegen einen offiziellen Negativ-Test erlauben.
Ist beim Friseurbesuch nun ein Negativtest nötig?
Nein. Die Landesregierung hat klargestellt, dass Friseure und medizinische Fußpflege, die bereits seit 1. März wieder arbeiten durften, weiter ohne Testpflicht Kunden bedienen können.
Kann die Gastronomie wieder öffnen?
Sofern eine Kommune nicht explizit an einem lokalen „Modellversuch“ zur sicheren Öffnung weiterer Lebensbereiche teilnimmt, ist der Gastronomie-Besuch nicht vorgesehen. Mit einem Negativ-Test sollen in Hotspot-Städten nur jene Lockerungen weiterhin ermöglicht werden, die seit dem 8. März bereits in Kraft waren.
Welche Beschränkungen gelten ab Montag?
Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen möglich (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt). In Hotspots mit einer Inzidenz über 100 sind Treffen höchstens mit einer Person aus einem anderen Hausstand erlaubt.
Sind Ostern Besuche bei Verwandten möglich?
An den Ostertagen sind überall in NRW, also auch in Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von über 100, zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt).
Sind größere Feste bald wieder erlaubt?
Nein. Die Landesregierung hat klargestellt, dass Volksfeste bis mindestens 31. Mai in NRW komplett verboten sind und damit die Schützensaison 2021 ausfallen muss.
Wird über Ostern weiter geimpft?
Ja, das Gesundheitsministerium will sogar die bisherige Rücklage für die Zweitimpfung von 130000 zusätzlichen Dosen auflösen. Das sei verantwortbar, weil das insbesondere für die ältere Generation wichtige Unternehmen Biontech/Pfizer für die kommenden Monate verlässliche Lieferzusagen gemacht habe. NRW hatte bislang mehr Impfstoff als Reserve für die Zweitimpfung zurückgehalten als andere Bundesländer.