Die ausgesetzte Hauptverhandlung gegen den verurteilten Doppelmörder soll Ende 2023 wieder am Bonner Landgericht aufgenommen werden.
Mord in LohmarGutachten in Mordfall Claudia Otto soll Hauptverdächtigen entlasten
Der Mord an der Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar erschütterte 1987 die Region – möglicherweise wird er nie aufgeklärt werden. Denn ein weiteres Gutachten soll zu dem Ergebnis kommen, dass der Hauptverdächtige nicht der Täter ist. Das Gutachten beweise, „dass es nichts gibt, was unseren Mandaten belastet“, sagte auf Anfrage Rechtsanwalt Yannick Börter, einer der Verteidiger des Beschuldigten aus der Bonner Kanzlei Krechel, Ohm, Piel. Das Labor habe unter anderem das Nachthemd der Toten untersucht, aber keine einzige relevante Spur gefunden.
Die 23-jährige Claudia Otto war vor 36 Jahren in ihrer Wohnung über dem Gasthaus ihrer Eltern, dem „Naafshäuschen“, gefesselt und erdrosselt aufgefunden worden. Jahrzehntelang blieb der Fall ungelöst, bis sich Ermittler der Polizei erneut dieses Falles annahmen. Mithilfe von winzigen Hautpartikeln, die 1987 von der Leiche genommen worden waren, gelang es ihnen 2017, die DNA eines Mannes zu entschlüsseln, der schon damals zu den Verdächtigen gehört hatte, dem aber nichts nachgewiesen werden konnte.
Wende im Prozess zum Fall Otto führte zur Aufhebung des Haftbefehls
Es war ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder. 1988 hatte er im sauerländischen Eslohe ein Kind und dessen Großmutter getötet und war dafür vom Landgericht Arnsberg mit lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung bestraft worden. Doch der 2017 wegen des Mordverdachts im Fall Otto erwirkte Haftbefehl gegen ihn musste ein Jahr später wieder aufgehoben werden, weil noch die Spur eines Unbekannten nachgewiesen werden konnte.
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Nach einer weiteren Überprüfung waren sich die Fachleute sicher, dass diese Spur von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes stammte. Der 67 Jahre alte Verdächtige, inzwischen aus dem Gefängnis entlassen, wurde 2022 an seinem neuen Wohnort in Detmold verhaftet, der Prozess vor dem Schwurgericht Bonn begann im vergangenen Herbst – und wurde nach einer erneuten Wende im Dezember unterbrochen, der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben, er verließ das Gericht als freier Mann.
Hauptverhandlung im Fall Otto soll Ende 2023 aufgenommen werden
Grund: Die Richter konnten nicht ausschließen, dass die zwei ihm zugeordneten DNA-Spuren im Labor nicht sachgerecht untersucht und dokumentiert worden waren. Das Schwurgericht ordnete eine erneute Überprüfung der Proben beim Institut für Rechtsmedizin der Universität München an.
Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte nur, dass das Gutachten eingetroffen sei und vom Schwurgericht geprüft werde. Die ausgesetzte Hauptverhandlung solle Ende des Jahres wieder aufgenommen werden.