Die Bezirksregierung Köln wird die ehemalige Eifelhöhen-Klinik in Marmagen ab Mai nicht mehr als Geflüchtetennotunterkunft nutzen.
Vertrag läuft ausEifelhöhen-Klinik in Marmagen ab Mai keine Geflüchtetenunterkunft mehr
Die Bezirksregierung Köln wird die ehemalige Eifelhöhen-Klinik in Marmagen ab Mai nicht mehr als Geflüchteten-Notunterkunft nutzen. Das hat die Bezirksregierung nun auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt. Bis zuletzt war offen, ob sie beim Kreis Euskirchen eine weitere Verlängerung der Duldung beantragt.
„Die Eifelhöhen-Klinik wird bis Ende April 2025 als Notunterkunft für Geflüchtete genutzt. Eine Nutzung in dieser Form über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht geplant“, sagt Dennis Heidel, Pressesprecher der Bezirksregierung. Eine Verlängerung des Vertrags sei dementsprechend nicht mehr geplant.
Geflüchtete werden auf andere Landesunterkünfte verteilt
Die Geflüchteten werden laut Heidel in anderen Landesunterkünften untergebracht. Aktuell leben laut Heidel 607 Menschen in der Unterkunft in Marmagen. Wie viele es in den vergangenen Jahren insgesamt gewesen seien, könne er nicht sagen.
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„Diese Daten werden nicht erhoben. Die Maximalkapazität von 750 wurde nicht überschritten. Die konkrete Belegung richtet sich immer auch nach dem allgemeinen Zuzugsgeschehen“, so Heidel.
Bezirksregierung: Betrieb in der Eifelhöhen-Klinik in Marmagen hat sich bewährt
Der Betrieb der Landesunterkunft am Standort Marmagen hat sich aus Sicht der Bezirksregierung bewährt. „Einen großen Anteil daran hat ein ehrenamtliches Begegnungsteam mit einer Vielzahl von Akteuren aus der Gemeinde Nettersheim“, sagt der Pressesprecher der Bezirksregierung.
Dieses Engagement habe sich seit Beginn auf ein Konzept, das den Begegnungs- und Kommunikationsaspekt im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen in den Vordergrund rückte, fokussiert.
Nach der Schließung der Reha-Einrichtung Anfang 2020 wurde das Gebäude 2021 als Impfzentrum und danach kurzfristig als Impfstelle genutzt. Seit Anfang 2023 nutzt das Land NRW es als Notunterkunft für Geflüchtete. Angesichts der baulichen Mängel am Gebäude ist dies nur mit einer Duldung durch den Kreis Euskirchen als Bauaufsichtsbehörde möglich. Diese gilt bis Ende April 2025.