Während es für die Sedimententfernung im Kronenburger See eine Millionen-Förderung gibt, ist der Badebetrieb 2024 weiter unklar.
Neue Forderung aus KölnAuch für 2024 steht das Baden im Kronenburger See in den Sternen
Freude und Frust lagen in der jüngsten Sitzung des Zweckverbands Kronenburger See eng beieinander. So wird die teure Sedimententfernung im Vorstau jetzt aus der Wiederaufbauhilfe Hochwasser bezahlt. Doch vor die Freigabe des Sees für den Badebetrieb stellt die Bezirksregierung weiter eine hohe Hürde.
Der Kronenburger See ist nach den massiven Schäden an der Abflusstechnik durch die Flut schon im zweiten Jahr im Winterstau. Der Wasserstand ist damit deutlich niedriger als im Sommerstau. In der Konsequenz heißt das: Baden verboten, der See ist für jede Art von Freizeitnutzung gesperrt. Dass sich das 2024 ändern wird, hofft man natürlich beim Zweckverband, der den See betreibt.
Sind die Forderungen der Bezirksregierung Köln zulässig?
Nur: Was tun, um alle Sicherheitsauflagen der Bezirksregierung zu erfüllen? Vor allem geht es um die geforderte technische Führungskraft, am besten mit Ingenieurstudium, die den Talsperrenbetrieb überwachen soll.
In einem Schreiben von Mitte Juni hat der Zweckverband nun das nächste Kapitel in der Sache eingeleitet. Nach fast einem Jahr Kandidatensuche ist noch kein Bewerber oder eine Bewerberin gefunden, der oder die die geforderten Qualifikationen hätte.
Die beiden langjährigen Talsperrenwärter vor Ort haben sie nicht. Nun steht die Frage im Raum, ob die Qualifikationsanforderungen überhaupt zulässig sind? Und: Was ist mit dem Talsperrenwärter an der Stauanlage Weilerbach in der Gemeinde Blankenheim, der sie auch nicht hat, aber durch eine Zusatzqualifikationen erwerben will? Ist das auf die Lage am Kronenburger See übertragbar?
Nun sollen sogar zwei Führungskräfte an den Kronenburger See
In der Sitzung wurde die Antwort der Bezirksregierung bekannt gemacht. Darin macht die Kölner Behörde klar, dass die von ihr geforderten Auflagen an die Qualifizierung der technischen Führungskraft für beide Stauanlagen gilt. Offenbar hat man auch in Blankenheim da ein Problem. Es wird auf zwei Merkblätter mit den Details der verlangten Qualifikation verwiesen, die Leistungsnachweisverzeichnisse seien anerkannt, eingeführt und würden auch vor Gericht zurate gezogen.
Gefordert ist im Ergebnis entweder ein fachbezogener ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss (Bachelor oder Ingenieur-Diplom) oder ein Ausbildungsabschluss gemäß einer vom Bundesbildungsministerium veröffentlichten Liste „zugeordneter Qualifikationen“. In beiden Fällen müssen „Facherfahrungen und Fachkenntnisse“, zusammengefasst als Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“, dazukommen.
Doch es kommt noch schlimmer. Für die Überwachung der Stauanlage am Kronenburger See fordert die Aufsichtsbehörde nun nicht nur eine solche Fachkraft, sondern sogar eine zweite als Vertretung. „Das ist nun wirklich nicht einsehbar“, so Jan Lembach, Vorsteher des Zweckverbands und Bürgermeister von Dahlem.
In der Flut haben die Talsperrenwärter das Schlimmste verhindert
Matthias Brandenburg (CDU) aus Kronenburg fasste seine Meinung zum Thema so zusammen: „Das ist eigentlich total gaga, da einen Ingenieur hinzusetzen, der darauf wartet, dass das Hochwasser kommt.“ Da konnte man leicht ergänzen: Als das Hochwasser vor zwei Jahren kam, haben die beiden derzeitigen, nach den Richtlinien der Bezirksregierung unterqualifizierten Talsperrenwärter das Schlimmste verhindert. Die Staumauer hat gehalten.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Ein weiteres Gespräch zwischen Aufsichtsbehörde, Zweckverband und Wasserverband Eifel-Rur sei geplant, der Verband könne vielleicht mit seinem Ingenieur – einer für mehr als zehn Stauanlagen neben den örtlichen Talsperrenwärtern – unterstützend tätig werden, heißt es. Warum benötige man da für eine Anlage gleich zwei technische Führungskräfte? Das fragen sich beim Zweckverband gerade alle.
„Da muss aber jetzt endlich mal was geschehen“, kritisierte Ulrich Böttger (Grüne) das Verfahren: „Wie stehen wir denn als Zweckverband da, dass wir seit nun zwei Jahren das Problem nicht gelöst bekommen.“ Bleibt es wie bisher, dürfte auch 2024 kein Badebetrieb erlaubt sein.
Mitglieder zahlen weniger
Das ist ein Traum für die, die übers Geld wachen – in diesem Fall Dahlems Gemeindekämmerer Frank Hütter, der auch die Finanzen des Zweckverbands Kronenburger See im Blick hat. Er hatte den Wirtschaftsplan 2023 aufgestellt. 2,659 Millionen Euro schlagen darin für die nötige Sedimententfernung im Vorstau des Sees zu Buche.
Genau 2,659 Millionen Euro kann er zudem als Guthaben einbuchen. Die „gute Fee“ ist tatsächlich die Wiederaufbauhilfe Hochwasser, die die Kosten tragen wird. Ausgezahlt wird der Betrag über zwei Jahre. Die Umlage reduziert sich damit in den beiden Jahren um genau diese Beträge.
Darüber freuen können sich die Kommunen des Zweckverbands, also die Gemeinde Dahlem und der Kreis Euskirchen sowie die Verbandsgemeinde Gerolstein und der Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz. (sli)