WohnraumschutzsatzungRegistrierpflicht für AirBnB & Co. in Köln

Privatwohnung statt Hotel: Auch in Köln buchen immer mehr Reisende ihre Unterkünfte über Airbnb und Co. (Symbolbild)
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Köln – Die Kölner Wohnraumschutzsatzung soll im Juni aktualisiert werden. Hintergrund ist das vom Land geplante Wohnraumstärkungsgesetz, das am 1. Juli 2021 in Kraft treten und das bisherige Wohnungsaufsichtsgesetz NRW ersetzen soll. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die Möglichkeiten des neuen Gesetzes voll auszuschöpfen, hat das städtische Amt für Wohnungswesen eine aktualisierte Fassung der Wohnraumschutzsatzung vorbereitet, die der Stadtrat am 24. Juni beschließen soll.
Zu den wesentlichen Neuerungen, die durch das neue Gesetz möglich werden, gehören verschärfte Vorgaben für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Anbieter, die auf diesem Markt aktiv sind – darunter vor allem Internetplattformen wie AirBnB – müssen künftig einer Anmelde- und Registrierpflicht nachkommen. Sie dürfen nur noch Wohnungen zur Vermietung anbieten, für die eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragt und ausgestellt wurde. Für die Vergabe dieser ID-Nummern will das Land NRW ein landeseinheitliches Online-Verfahren einrichten.
Problem der Wohnungsknappheit verschärft
In den vergangenen Jahren hatte die Vermietung von Privatwohnungen in Köln an Touristen und Geschäftsreisende stark zugenommen, dadurch verschärfte sich das Problem der Wohnungsknappheit in der Stadt beträchtlich. „Dieses Geschäft wurde bislang eher anonymisiert auf den einschlägigen Online-Portalen abgewickelt. Die neue Regelung der Anmelde- und Registrierungspflicht macht dieses Marktgeschehen transparenter und nachvollziehbar“, so Sozialdezernent Harald Rau.
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Angesichts der Wohnungsnot geht die Stadt Köln seit 2014 mit einer Wohnraumschutzsatzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Ziel ist, Leerstand, Umwandlung zur gewerblichen Nutzung sowie Kurzzeitvermietung als kommerzielles Übernachtungsangebot zu vermeiden. Der Rat hatte die Satzung zuletzt Mitte 2019 aktualisiert. Mit einem Beschluss im Juni will man nahtlos eine gesetzeskonforme Rechtsgrundlage schaffen. (fu)