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Volksbühne-StreitStadt Köln wehrt sich gegen Lärm-Urteil

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Die Volksbühne an der Aachener Straße.

Köln – Im Rechtsstreit um Lärmbelastungen durch den Theater- und Konzertbetrieb der Freien Volksbühne an der Aachener Straße 5 hat die Stadt Köln Rechtsmittel eingelegt. Am Mittwoch habe man am Oberverwaltungsgericht in Münster Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, bestätigte ein Stadtsprecher. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Köln die Baugenehmigung für die Volksbühne als rechtswidrig eingestuft. Ein Nachbar, der sich durch Konzertlärm gestört fühlt, hatte geklagt und Recht bekommen.

Wie die Rundschau erfuhr, hatte die Stadt dem Kläger eine Baugenehmigung erteilt für den Umbau einer ehemaligen Druckerei zu einer Wohnung – und zwar nur wenige Wochen, bevor sie der Volksbühne im Dezember 2018 die Baugenehmigung für ein Theater mit Konzertbetrieb erteilte. Die Stadt bestätigte dies auf Nachfrage. Hat sie das Problem also selbst verursacht?

Hätte der Streit verhindert werden können?

Das Gericht hatte argumentiert, dass die Genehmigung des Klägers älter sei als die der Bühne. Wäre das Urteil somit anders ausgegangen, wenn die Bühne zuerst eine Genehmigung bekommen hätte? Dazu erklärte die Stadt, da es sich um ein schwebendes Gerichtsverfahren handele, könne man „das Urteil des VG Köln nicht inhaltlich kommentieren und auch keine Spekulationen über mögliche andere Urteilsszenarien anstellen“. Auf die Frage, ob die Stadt bereits seit 2017 – also vor den Baugenehmigungen – um den Lärmkonflikt zwischen der Volksbühne und dem Kläger wusste, hieß es: „Der Stadt Köln war die Situation zwischen der Volksbühne und der angrenzenden Nachbarschaft bereits seit mehreren Jahren bekannt.“ Man habe versucht, „eine Befriedung innerhalb der Nachbarschaft herbeizuführen“. 2019 habe man allen Parteien ein gerichtlich geführtes Mediationsverfahren vorgeschlagen, „um zu erörtern, wie ein nachbarschaftliches Miteinander möglich ist, das beide Nutzungen nebeneinander ermöglicht“. Das sei leider nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt.

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Und warum bekam der Kläger zuerst die Genehmigung? Weil er zuerst eine beantragt habe, so die Stadt. Sein Antrag sei im April 2018 eingegangen, der der Volksbühne erst im Juli 2018. Die Anträge würden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Auswirkungen des Urteils auf andere sieht die Stadt vorerst keine. Das Urteil treffe „grundsätzlich keine generalisierenden Aussagen, die unmittelbar auf andere Kulturbetriebe und Spielstätten in belebter Innenstadtlage anzuwenden sind“. Die Sach- und Rechtslage sei „in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen“. (fu)