Urteil im Prozess um BelästigungGeldstrafe für Griff an Brust von Politikerin
Köln – Ein 34-Jähriger ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann der damaligen Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes (SPD) am 4. Juli 2020 an die Brust gefasst hatte.
Eigentlich hätte an jenem Tag der Christopher Street Day stattfinden sollen. Wegen der Pandemielage musste der jedoch ausfallen. Dennoch hatten sich am Mauritiuswall Ecke Schaafenstraße Feierwütige zusammengefunden, und die SPD-Politikerin hatte als Vorstandsmitglied der Aids-Hilfe Kondome verteilt. Als Polizei und Ordnungsamt die Versammlung auflösten, wollte Scho-Antwerpes die Beamten unterstützen. Den Angeklagten forderte sie auf, die Abstandsregeln einzuhalten.
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Dabei war es aus Sicht des Gerichts zu dem sexuellen Übergriff gekommen. „Die Geschädigte hat sich unsittlich berührt gefühlt“, sagte die Amtsrichterin in der Urteilsbegründung. Sexuelle Belästigung könne laut höchstrichterlicher Rechtsprechung auch „demütigende“ Züge tragen so die Richterin weiter. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er sei genervt gewesen von der Geschädigten, die selbst keinen Abstand eingehalten habe. Er habe sie nur weggedrückt, um den Abstand herzustellen.
Kurz vor den Schlussvorträgen gab es im Prozess noch einen Moment wie bei „Richterin Barbara Salesch“ : Scho-Antwerpes hatte noch einen Zeugen mitgebracht und teilte das nach Handzeichenmeldung der Richterin mit. Die ließ den Zeugen aber nicht zu, da Scho-Antwerpes keine Nebenklägerin war und somit keine Anträge stellen konnte. In der Reality-Gerichtsshow „Richterin Barbara Salesch“ auf Sat1 wurden nicht selten in fiktiven Verhandlungen Fälle durch Zeugen aufgelöst, die im Publikum saßen und sich mitten in der Verhandlung meldeten. (bks)