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Nachspiel vor Gericht28-Jähriger soll im Karneval Frauen ans Gesäß gefasst haben

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Eine Tendenz zur Verharmlosung kann man der kölschen Sprache nicht absprechen: Der durchaus nett klingende „Föttchesföhler“ ist in Wirklichkeit ein unappetitlicher Zeitgenosse, greift er Frauen doch ungefragt an den Hintern. Der umgangssprachliche „Grabscher“ kommt dem „nicht hinnehmbaren Akt des Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung“, wie es am Donnerstag in einer Anklage vor dem Amtsgericht hieß, dann doch von Klang und Bedeutung her irgendwie näher als das verharmlosende kölsche Pendant. Angeklagt in dem Verfahren wegen sexueller Belästigung war ein 28-Jähriger. Er soll an Rosenmontag 2020 zwei Frauen (25 und 26) beim Anstehen vor einer Kneipe im Belgischen Viertel an den Hintern gepackt haben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte räumte ein, dass er dort angestanden habe. Die Vorwürfe selbst ließ er über seine Verteidigerin bestreiten: „Er kann sich das überhaupt nicht erklären.“ Auch könne sich der Mandant weder an die Frauen noch an die Vorfälle erinnern. „Ein solches Verhalten entspricht auch nicht seiner Natur“, zeigte sich die Verteidigerin überzeugt.

Die beiden Geschädigten schilderten hingegen detailliert und lebhaft die Übergriffe: „Ich habe gemerkt, wie eine Hand meinen Hintern streichelte“ sagte die 26-Jährige. Zunächst habe sie noch gedacht, das sei ihr Freund. Als sie sich dann herumdrehte, habe sie den Angeklagten gesehen. „Man fühlt sich schon sehr benutzt“, sagte die Kinderpsychotherapeutin in Ausbildung.

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Die 25-Jährige schilderte, dass sie plötzlich eine Hand am Hintern gespürt habe, die sie weggeschoben habe. „Doch die hat dann noch mal zugepackt.“ Sie habe dann die Hand des Angeklagten gesehen. „Beim zweiten Mal habe ich mich schon sehr belästigt gefühlt, denn das Wegschieben der Hand ist doch ein klares Nein“, sagte die Medizinstudentin.

Da die Verteidigung noch eine weitere Zeugin hören will, wurde der Prozess vertagt. (bks)