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Prozess in KölnVorwürfe gegen Betreiberin des Kölner Clubs „Venus Celler“

Lesezeit 2 Minuten
Links Verteidiger Christopher Posch, Angeklagter (M.), rechts Verteidiger Tamer Yakin.

Gegen einen 34-jährigen Türsteher wird wegen versuchten Totschlags verhandelt.

Nach dem Reizgasangriff vor dem Nachtclub ist eine Mitbetreiberin wegen Strafvereitlung angeklagt. Ein 34-jähriger Türsteher steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

Wegen Strafvereitelung hat die Staatsanwaltschaft eine Mitbetreiberin (40) des Nachtclubs „Venus Celler“ am Zülpicher Platz vor dem Amtsgericht angeklagt. Das teilte eine Amtsgerichtssprecherin auf Nachfrage am Freitag mit. Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall vor dem Club, als im Februar 2023 ein 32-Jähriger Reizgas in eine vor dem Eingang stehende Menschengruppe sprühte. Der Mann war anschließend brutal zusammengeschlagen worden und ist seither schwer behindert. Er muss über eine Magensonde ernährt werden.

Derzeit steht ein Türsteher (34) des Clubs wegen der Tat vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Der 34-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt den Reizgas-Angreifer geschlagen zu haben. Der Mann sei nach der Abreibung aber noch selbstständig weggegangen. Zwei Tatzeugen hatten dem widersprochen.

Frau soll vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben

Laut Angaben des Amtsgerichts soll die 40-Jährige bei den polizeilichen Ermittlungen vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, wie sich beispielsweise aus Chat-Verläufen ergeben soll. So soll die Frau von der Polizei erbetene Anfragen nicht oder falsch beantwortet haben. Zudem soll sie auf andere Mitarbeiter des Clubs eingewirkt haben, gegenüber der Polizei zu verneinen, dass der wegen versuchten Totschlags angeklagte Türsteher am Tattag im „Venus Celler“ an der Tür gearbeitet habe. Später soll sie ihren Mitarbeitern gesagt haben, es sei wichtig, dass alle sagen, dass sie von dem Vorfall nichts wüssten. Zudem soll auf einer von der Polizei angeforderten Liste mit den Namen aller in dem Club tätigen Türsteher der Name des 34-Jährigen gefehlt haben.

Auch soll sie gegenüber der Polizei behauptet haben, es gebe keine Videoaufnahmen einer Überwachungskamera von dem Reizgas-Angriff, weil die Kamera schon lange kaputt sei. Es soll sich dann aber herausgestellt haben, dass diese Aussage ebenfalls nicht gestimmt haben soll. Wann es in dem Fall zu einer Verhandlung kommt, blieb zunächst unklar. Strafvereitelung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.