Prozess in Köln um verbrannte LeicheDer Geliebten zwei Mal in den Kopf geschossen
Eine brutale und kaltblütige Tat beschäftigt seit Donnerstag das Landgericht: Mit zwei Kopfschüssen soll ein 35-Jähriger seine damalige Geliebte im Dezember 2020 getötet haben. Anschließend soll er die Leiche der Frau mit einem Helfer ins rheinland-pfälzische Ochtendung gefahren und dort am Rand eines Wirtschaftswegs mit Brandbeschleuniger übergossen und anschließend angezündet haben.
Die Fotos der verkohlten Leiche, die am Donnerstag bei der Befragung von Polizeibeamten von der Polizeiinspektion Mayen in Rheinland-Pfalz mit Beamern auf Leinwände geworfen wurden, waren jedenfalls nichts für schwache Gemüter. Zuvor hatte die Vorsitzende Ulrike Grave-Herkenrath die Eltern des Opfers, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten, davon abgeraten, sich die Bilder anzutun. Ein gut gemeinter Ratschlag, dem die Eltern Folge leisteten; niemand solle sein eigenes Kind so sehen.
Der ahnungslosen Frau in den Kopf geschossen
Am Abend des 17. Dezember 2020 soll der Angeklagte mit dem späteren Opfer durch Köln gefahren sein. Er soll gefahren sein, sie auf dem Beifahrersitz gesessen haben. Irgendwann habe der Mann das Fahrzeug angehalten und sei ausgestiegen. „Spätestens jetzt fasste der Angeklagte den Entschluss, sie zu töten“, hieß es in der Anklageschrift. Der Angeklagte sei um das Fahrzeug hintenherum gegangen, habe eine umgebaute Schreckschusspistole gezogen und der völlig ahnungslosen Frau durch die geöffnete Beifahrertür oder das offene Fenster zweimal in den Kopf geschossen. „Wie der Angeklagte erkannte, rechnete die durch Musik abgelenkte Geschädigte nicht mit der Tat“, sagte der Staatsanwalt. Tödlich verletzt von einem Steck- und einem Durchschuss, soll die Frau noch „an Ort und Stelle“ verstorben sein. Ein Motiv für die Tat nennt die Anklageschrift nicht.
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Nach der Tat soll der Angeklagte die Leiche mit einem Helfer an den Ortsrand von Ochtendung gefahren und die Leiche dort verbrannt haben. Die Überreste fanden Spaziergänger, die laut Polizeibeamten zunächst davon ausgingen waren, es handele sich um eine Schaufensterpuppe. Der Angeklagte machte vor Gericht zunächst keine Angaben. Verteidiger Abdou Gabbar sagte am Rande des Prozesses: „Ich bin von der Unschuld meines Mandanten tatsächlich überzeugt. Manchmal sind die Dinge anders, als sie scheinen.“