AboAbonnieren

Prozess in KölnSoldatin und Soldat müssen sich wegen Impfverweigerung verantworten

Lesezeit 2 Minuten
Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert.

Symbolbild

Wegen der wiederholten Weigerung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, mussten sich eine Frau und ein Mann vor Gericht verantworten. Ihnen drohten bis zu drei Jahren Haft.

Gleich mit zwei Verfahren wegen Gehorsamsverweigerung eines Soldaten und einer Soldatin hatte es das Amtsgericht am Montag zu tun. Hintergrund der Anklagen war laut Staatsanwaltschaft die wiederholte Weigerung einer Soldatin (38) und eines Soldaten (29), sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Laut dem Wehrstrafgesetzbuch ist die wiederholte Befehlsverweigerung strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Mit einem Erlass des Bundesverteidigungsministeriums vom November 2021 war die Coronaimpfung Teil des Basis-Impfschutzes für Soldaten geworden. Trotz Aufforderung ihres Disziplinarvorgesetzten, eines 53-jährigen Obersts, von Mitte Dezember 2021, hatte die 38-Jährige bis zum 17. Januar 2022 nicht die Coronaimpfung vornehmen lassen. Laut dem Befehl hätte die Frau Hauptfeldwebel sich jedoch impfen lassen müssen oder eine Bescheinigung der Truppenärztin vorlegen müssen, dass sie nicht geimpft werden könne. Als dem Oberst kein Vollzug gemeldet worden war, erging der Befehl zur Impfung erneut. Doch auch diese Frist ließ die Frau verstreichen.

Vor Gericht bezweifelte Verteidiger Michael Giesen, dass der Oberst überhaupt dazu berechtigt gewesen sei, die Impfung anzuordnen. Laut Soldatengesetz, so der Rechtsanwalt aus Düsseldorf, könnten lediglich Ärzte in der Truppe Impfungen anordnen. Ob dem wirklich so ist, blieb auch nach einem Rechtsgespräch zwischen Anklage, Gericht und Verteidigung strittig.

Bedenken statt Ungehorsam

Wegen geringer Schuld der Angeklagten stimmte die Staatsanwaltschaft schließlich einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen zu. Es sei der Angeklagten um Bedenken hinsichtlich der Impfung und ihrer Folgen gegangen und nicht darum, dass die 38-Jährige „ihrem Vorgesetzten nicht gehorchen wollte“, fasste die Vorsitzende den Fall zusammen. Die 38-Jährige erwartet aber noch ein Disziplinarverfahren in der Bundeswehr.

Im zweiten Fall wurde ein 29 Jahre alter Feldwebel der Flugbereitschaft der Bundeswehr per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätzen zu je 30 Euro) verurteilt. Der Mann war trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Prozess erschienen. Im Fall des 29-Jährigen lag – im Gegensatz zum Fall der 38-Jährigen – eine Bescheinigung der Impffähigkeit vor. (bks)