Schwerer sexueller Missbrauchs eines Kindes lautet seit Dienstag einer der Vorwürfe gegen einen 63-Jährigen.
Prozess in KölnSchwanger mit 13 – Schwere Vorwürfe gegen Ex-Polizisten
Der frühere Polizeibeamte und spätere Wirtschafts- und Politikberater soll mit der im Jahr 2006 geborene Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin gemeinsamen Wohnung in Rath-Heumar ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben.
Die Tat terminiert die Anklage auf Februar 2020. Das damals 13 Jahre alte Mädchen soll dann schwanger geworden sein und im Oktober 2020, rund einen Monat vor dem errechneten Entbindungstermin, einen Sohn zur Welt gebracht haben. Weiter legt die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last, das Mädchen in der Zeit zwischen August 2016 und Januar 2020 bei einer Gelegenheit aufgefordert haben, sich zu entkleiden und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.
Zum Prozessauftakt vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht machte der Angeklagte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Zuschauer und Gericht konnten dennoch den Eindruck gewinnen, dass der Angeklagte sich eigentlich gerne geäußert hätte. Als der 63-Jährige sich anschickte, zu einem Aspekt der Anklage dennoch was zu sagen, wurde er von Verteidiger Prof. Ulrich Sommer unsanft ausgebremst. Der Verteidiger drohte gar, andernfalls sein Mandant niederzulegen: „Nein. Sie führen gar nichts mehr aus. Sie sagen nur, was wir besprochen haben. Sonst bin ich nicht mehr ihr Verteidiger.“ Gericht, Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin zeigten sich überrascht angesichts der mehr als deutlichen Ansage.
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Bereits wegen versuchter Tötung schuldig gesprochen
Brisant an dem Fall gegen den Ex-Polizisten: Der 63-Jährige wurde bereits wegen eines Kapitalverbrechens schuldig gesprochen. Im Dezember 2003 hatte er versucht, seine damalige Lebensgefährtin eine andere Frau als die, deren Tochter er nun laut Anklage sexuelle Gewalt angetan haben soll zu töten. Wegen versuchten Totschlags war er dann zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In seinen Äußerungen zu seinem Lebenslauf erklärte der 63-Jährige, dass die Gewalttat damals in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung gestanden habe, die von einer Ärztin mit einem nicht tauglichen Medikament behandelt worden sei. Dennoch erklärte der Beschuldigte zur Tat von 2003: „Den Fehler habe ich gemacht und das musste ich auch auslöffeln.“
Dass an den Anklagevorwürfen etwas dran sein könnte, wurde durch einen Austausch mit der Nebenklage deutlich. Gegenüber der Anwältin erklärte der 63-Jährige, dass er angeboten habe, die Vaterschaft des Jungen anzuerkennen.