Ein Gewaltverbrechen wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt. Der Fall wirkt wie ein weltumspannender Thriller.
Prozess in Köln44-Jähriger soll Frau in Pakistan ermordet haben
Voraussichtlich ab November wird der Fall vor dem Landgericht verhandelt: Im August 2012 wird in einem Bewässerungsgraben der im Norden Pakistans gelegenen und rund 13 Millionen Einwohner zählenden Metropole Lahore eine Frauenleiche entdeckt. Später stellt sich heraus, das die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.
Wie ein Landgerichtssprecher mitteilte, wird der Fall als heimtückischer Mord vor der 11. Großen Hilfsstrafkammer verhandelt. Angeklagt in dem Fall ist ein 44-jähriger Deutscher mit pakistanischen Wurzeln.
Laut Anklage soll der 44-Jährige das spätere Opfer im August 2012 nach Lahore gelockt und mit dem Auto am Flughafen abgeholt haben. Täter und Opfer sollen in einer geschäftlichen Beziehung gestanden haben. Das Motiv könnten Geldforderungen der Frau gewesen sein. Der Angeklagte und ein mutmaßlicher Mittäter sollen sie sediert und erdrosselt haben. Die Leiche sollen sie dann bis auf die Unterwäsche entkleidet in einem Wassergraben oder -kanal entsorgt haben. Vermutlich um zu verschleiern, dass die Frau die ebenfalls pakistanische Wurzeln hatte, aus dem Westen kam. Welche Staatsangehörigkeit die Frau hatte, blieb zunächst unklar. Aus Justizkreisen hieß es, sie habe Verbindungen in die Schweiz und nach Kanada gehabt. So sollen ihre Eltern in Kanada leben. Angeblich beabsichtigen sie, zum Prozess anzureisen. Die Eltern sollen es auch gewesen sein, die die Ermittlungen im September 2012 in Kanada angestoßen haben, nachdem der Kontakt zu ihrer Tochter plötzlich abgebrochen war. Dem Vernehmen nach sollen kanadische und deutsche Kontaktbeamte der Polizei an den jeweiligen Botschaften mit pakistanischen Polizisten ermittelt haben.
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Warum der Fall in Köln verhandelt wird
Bereits jetzt ist absehbar, dass der Prozess gegen den 44-Jährigen kompliziert werden wird. Nicht nur, dass die Tat über zwölf Jahre zurückliegt und Pakistan mehr als 5000 Kilometer von Deutschland entfernt liegt, es stellt sich auch die Frage nach Zeugen. Ein Rechtshilfeabkommen gibt es mit Pakistan nicht. Dass der Fall in der Bundesrepublik verhandelt wird, liegt daran, dass Deutschland eigene Staatsbürger grundsätzlich nicht ins Ausland ausliefert. Das ist durch das Grundgesetz untersagt; Ausnahmen gelten lediglich innerhalb der EU. Gegen eine Auslieferung spricht aber noch ein weiterer Grund: „In Pakistan könnte dem Beschuldigten nach meinem Kenntnisstand die Todesstrafe drohen“, erklärte der Gerichtssprecher.
Auch dies wäre ein zusätzliches Auslieferungshemmnis. Dennoch kann die Bundesrepublik laut Strafgesetzbuch von Deutschen im Ausland begangene Straftaten auch hier verfolgen. Seit wann der 44-Jährige die deutsche Staatsangehörigkeit hat, blieb zunächst ebenso unklar, wie die Frage, wie lange er bereits in Deutschland lebt. Sicher scheint hingegen, dass er seit kurzem in Untersuchungshaft sitzt. Zuvor hatte der Mann eine langjährige Strafhaft in Köln abgesessen. Wenige Tage vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis sollen ihm dann der neue Tatvorwurf eröffnet und ein Untersuchungshaftbefehl verkündet worden sein.