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Prozess in KölnUrteil im „Glukose-Fall“ überraschend vertagt

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Köln: Die Heilig-Geist-Apotheke

Köln: Die Heilig-Geist-Apotheke

Für die Kammer kommt nun auch eine Verurteilung der 52-jährigen Apothekerin aus Köln wegen unterlassener Hilfeleistung infrage.

Das mit Spannung erwartete Urteil im sogenannten „Glukose-Fall“ gegen eine 52 Jahre alte Apothekerin wurde trotz anders lautender Ankündigung nicht gesprochen. Stattdessen erteilte die 11. Große Strafkammer am Landgericht den Prozessbeteiligten einen rechtlichen Hinweis. Demnach kommt für die Kammer auch eine Verurteilung der 52-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung infrage.

Angeklagt ist die Frau wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mord durch Unterlassen. Hintergrund des Falls ist der tragische Tod einer Schwangeren (28) und ihres per Notkaiserschnitt zur Welt geholten Kindes im September 2019 nach einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes. Bei ihrem Frauenarzt hatte die Frau eine Glukosemischung getrunken, die jedoch mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigt war. Kurz nach der Einnahme sie mit schweren Vergiftungserscheinungen ins Koma gefallen. Stundenlang kämpften Ärzte um das Leben der Frau und des Kindes, doch beide starben.

Ärzten nichts von Vergiftung gesagt

Zu der mutmaßlichen Verunreinigung der Glukose mit dem Narkosemittel soll es laut Anklage in der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich gekommen sein, in der die 52-Jährige damals Geschäftsführerin war.

Laut Anklage soll die Angeklagte ab einem bestimmten Zeitpunkt gewusst haben, dass eine Vergiftung vorgelegen habe. Dennoch habe sie die Ärzte der Schwangeren nicht davon in Kenntnis gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung der Frau zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen verlangt. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Der Prozess wird kommende Woche freigesetzt. (bks)